AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 29.06.2026 16:01 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-442656-2026/

Kunsttransporte

Notice-ID: ted-442656-2026 · Procedure-ID: 019cfad2-26f5-4623-aa47-c56d866c2c0f

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Stammdaten

Auftraggeber
Staatliche Kunstsammlungen Dresden
Veröffentlicht
29.06.2026
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
60000000 — Transportdienste
Branche
Verkehr & Logistik
Zuschlagswert
487.000 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Die Staatlichen Kunstsammlungen Dresden – im folgenden Auftraggeber genannt – beabsichtigen die Durchführung von Kunstguttransporten aus Deutschland, der EU und Drittstaaten nach Dresden im September 2026 und retour zu den Leihgebern im Januar 2027. Der Transport der Objekte nach Dresden soll spätestens bis zum 16. September 2026 (Pos. 41, Rom, geplant bis zum 21. September 2026) abgeschlossen sein. Genaue Termine werden bei Beauftragung abgestimmt. Zu transportierende Objekte: Siehe Anlage H (Objektliste) Die zu vergebende Leistung umfasst: • die Gestellung, Anlieferung- und Abholung der Verpackung • das Ein- und Auspacken der Leihgaben an den jeweiligen Standorten und beim Auftraggeber • die Abholung der Leihgaben an den jeweiligen Standorten und der Antransport zum Auftraggeber • nach dem Ende der Ausstellung der Rücktransport der Leihgaben zu den jeweiligen Standorten • die logistische Transportplanung und Projektsteuerung an den Standorten und beim Auftraggeber • die Organisation der Transportbegleitung (soweit von den Leihgebern gefordert) • die Organisation aller benötigten Transportdokumente

Vertragslaufzeit

Beginn
01.09.2026
Ende
31.01.2027

Vergabe-Status

Auftragnehmer
Hasenkamp Intern. Transporte GmbH

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).