AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
TNW_IBW_Zweckverband Wasserversorgung Bayerischer Wald_ Erweiterung Wasserwerk Moos
Stammdaten
- Auftraggeber
- Zweckverband Wasserversorgung Bayerischer Wald, Moos
- Veröffentlicht
- 26.06.2026
- Frist (Submission)
- 28.07.2026
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- CPV-Code
- 71000000 — Architektur und Ingenieurwesen
- Branche
- Bauwesen & Infrastruktur
- Rechtsgrundlage
- EU-Sektorenrichtlinie
- KMU-geeignet
- Ja (laut Auftraggeber-Angabe)
Beschreibung
Die Wasserversorgung Bayerischer Wald, eine Körperschaft des Öffentlichen Rechts in Form eines Zweckverbandes, versorgt ca. 500 000 Menschen in 7 Landkreisen mit Trinkwasser. Die Wassergewinnung fußt auf zwei Standbeinen, der Trinkwassertalsperre Frauenau und dem Brunnenfeld bei Moos. Näheres auf der Seite www.waldwasser.eu. Das bestehende Wasserwerk in Moos wurde 2018 neu errichtet. Die Leistungsfähigkeit des Wasserwerks soll nun erweitert werden. Hierfür ist ein zweites Aufbereitungsgebäude zu errichten. Das neue Aufbereitungsgebäude wird neben dem bestehenden errichtet und beinhaltet die komplette Aufbereitungstechnik, Steuerung, Mittelspannung und Notstromversorgung Es wird mit dem bestehenden Wasserwerk technisch verbunden. Beauftragt werden im Zuge dieser Ausschreibung stufenweise die Grundleistungen der Leistungsphasen 1-9 des Leistungsbildes Ingenieurbauwerke des § 43 Abs. 1, Abs. 4 i.V.m. Anlage 12 Nr. 12.1 der HOAI 2021 betreffend das Bauwerk, des Weiteren die Besondere Leistung der örtlichen Bauüberwachung (Leistungsphase 8) gemäß Anlage 12 Nr. 12.1 der HOAI 2021.
Vergabe-Status
- Vergabe-Status
- Verfahren laufend
Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 28.07.2026
- Wertung
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern, München
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.