AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Deutschland – Dienstleistungen von Architekturbüros bei Gebäuden – Gebäudeplanungsleistungen, Erweiterung Zeppelin-Realschule, Singen
Stammdaten
- Auftraggeber
- Stadt Singen
- Veröffentlicht
- 24.07.2024
- Notice-Typ
- Vergabeergebnis
- Verfahrensart
- Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- CPV-Code
- 71221000 — Architektur und Ingenieurwesen
- Branche
- Bauwesen & Infrastruktur
- Zuschlagswert
- 403.276 €
Beschreibung
Gegenstand der Ausschreibung sind Planungsleistungen der Gebäudeplanung nach HOAI 2021 für den Neubau eines Erweiterungsbaus für die Zeppelin-Realschule in Singen. Die Stadt Singen beabsichtigt die Zeppelin-Realschule (ZRS) in der Rielasinger Straße 37 in 78224 Singen durch einen solitären Ergänzungsbau zu erweitern. Die Zeppelin-Realschule (ZRS) besteht seit 1930, ist seit 1966 eine Realschule und trägt den Namen des Luftschiffpioniers Ferdinand Zeppelin. Die ZRS ist eine weitestgehend vierzügige Realschule mit erlebnispädagogischem und sprachlichem Profil. In ihr werden derzeit ca. 590 Schülerinnen und Schüler unterrichtet. Die Schülerinnen und Schüler verteilen sich auf 22 Regelklassen sowie eine Vorbereitungsklasse (VKL). 47 Lehrkräfte sowie vier nicht lehrende Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind an der ZRS beschäftigt. Die ZRS hat aufgrund der hohen (und weiter zunehmenden) Schülerzahlen akuten Raumbedarf. Die der Schule fehlenden Räume sollen in einem neuen Gebäude auf der anderen Seite der Worblinger Straße geschaffen werden. Diese Fläche ist bereits mit Asphalt versiegelt, so dass sich durch einen Neubau an dieser Stelle die Neuversiegelung derzeit noch sickerfähiger Flächen weitestgehend vermeiden lassen sollte. Das zur Verfügung stehende Baufenster hat eine Grundfläche von 22,00m x 42,00m. Ein Lageplan mit entsprechender Markierung des Baufensters ist den Unterlagen beigefügt. Nach Abstimmung mit der Abteilung Stadtplanung ist an der Stelle ein Gebäude mit bis zu 3 Vollgeschossen zzgl. eines Dachgeschosses – analog zum Bestandsgebäude – genehmigungsfähig. Die Planungsaufgabe besteht unter anderem darin den ca. 700qm großen Raumbedarf an Programmfläche in dem Neubau unterzubringen. Dieser zusätzliche Raumbedarf besteht aus 4 Klassenzimmern, 3 naturwissenschaftlichen Räumen mit Vorbereitungsräumen, sowie 2 Technikräume mit Maschinenraum. Als zusätzliche Option: eine Mensa mit Ausgabeküche im EG für 200 Mittagessen im Zweischicht-Betrieb (d.h. je Schicht die Hälfte der vorgenannten Anzahl Mittagessen). Planung nach Beauftragung, voraussichtlich September 2024 Fertigstellung des Gebäudes spätestens im Juli 2026 Durchgeführt wird ein Verhandlungsverfahren mit öffentlichem Teilnahmewettbewerb. Das zweistufige Verfahren beinhaltet den vorgeschalteten öffentlichen Teilnahmewettbewerb (1. Stufe: Auswahlphase) und die Verhandlungsphase hier mit eingeschobener Mehrfachbeauftragung (2. Stufe: Angebotsabgabe und Verhandlungsgespräche) gemäß § 119 Abs. 5 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), §§ 14, 17 und 73 ff (bei Architekten und Ingenieurleistungen) der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV). Ob die Mensa tatsächlich gebaut werden kann, ist abhängig von den entwurfsabhängigen prognostizierten Baukosten für das Bauvorhaben mit bzw. ohne Mensa und der finanziellen Lage der Stadt Singen zum Zeitpunkt der Vergabeentscheidung und zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht absehbar. Der einzureichende Vorentwurf ist daher so zu konzipieren, dass die Mensa nicht zwingend mit umgesetzt werden muss. Die Stadt Singen behält sich eine stufenweise Beauftragung der einzelnen Leistungsphasen vor: Mit Abschluss des Vertrages für die Gebäudeplanung werden die Leistungsphasen 1 bis 3 beauftragt. Auf Basis der Kostenberechnung wird der Baubeschluss gefällt, welcher den Umfang der umzusetzenden Bauleistung festlegt. Für den Fall, dass das Ergebnis der in Leistungsphase 3 vorgelegten und geprüften Kostenberechnung durchgängig ein Ergebnis ergibt, welches von der Stadt Singen nicht zu finanzieren ist, behält sich die Auftraggeberin die Aufhebung des Vergabeverfahren aus wichtigem Grund vor. Die weiteren Leistungsphasen 4 bis 8 sollen stufenweise bis zur Leitungsphase 8 optional beauftragt werden. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung der weiteren bzw. aller Leistungsphasen besteht nicht.
Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen
- Ausschreibung
- Vergabeergebnis