AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Beschaffung von Abfallsammelfahrzeug zur Abfallsammlung im Landkreis Barnim
Stammdaten
- Auftraggeber
- Barnimer Dienstleistungsgesellschaft mbH, Eberswalde
- Veröffentlicht
- 21.01.2025
- Frist (Submission)
- 21.02.2025
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 34144511 — Transportmittel
- Branche
- Fahrzeuge & Fuhrpark
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
Beschreibung
Folgende Stückzahl soll erworben werden: 2025 1x Lieferung von 3-achsigen Fahrgestellen mit Niederflurfahrerhaus für die Abfallsammlung 1x Lieferung und Montage von Heckladeraufbauten mit Schüttung auf einen 3-achsiges Fahrgestell mit Niederflurfahrerhaus Die Lose 1 und 2 stehen jeweilsfür ein Abfallsammelfahrzeug. 2026 4x Lieferung von 3-achsigen Fahrgestellen mit Niederflurfahrerhaus für die Abfallsammlung 4x Lieferung und Montage von Heckladeraufbauten mit Schüttung auf einen 3-achsiges Fahrgestell mit Niederflurfahrerhaus Die Lose 1 und 2 stehen jeweilsfür ein Abfallsammelfahrzeug. Siehe Leistungsbeschreibung. — Folgende Stückzahl soll erworben werden: 2025 1x Lieferung von 3-achsigen Fahrgestellen mit Niederflurfahrerhaus für die Abfallsammlung 1x Lieferung und Montage von Heckladeraufbauten mit Schüttung auf einen 3-achsiges Fahrgestell mit Niederflurfahrerhaus Die Lose 1 und 2 stehen jeweilsfür ein Abfallsammelfahrzeug. 2026 4x Lieferung von 3-achsigen Fahrgestellen mit Niederflurfahrerhaus für die Abfallsammlung 4x Lieferung und Montage von Heckladeraufbauten mit Schüttung auf einen 3-achsiges Fahrgestell mit Niederflurfahrerhaus Die Lose 1 und 2 stehen jeweilsfür ein Abfallsammelfahrzeug. Siehe Leistungsbeschreibung.
Lose
2 Lose.
Vergabe-Status
- Vergabe-Status
- Vergabeergebnis liegt uns nicht vor
Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 24.02.2025
- Wertung
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft und Europaangelegenheiten, Potsdam
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.