AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 30.06.2026 23:39 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-445956-2026/

Um- und Neubau Rathaus Grefrath - Metallbauarbeiten

Notice-ID: ted-445956-2026 · Procedure-ID: 8dc9d089-882e-4ad2-8161-e20d29d96dd8

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Stammdaten

Auftraggeber
Gemeinde Grefrath
Veröffentlicht
30.06.2026
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
45262670 — Bauleistungen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur

Beschreibung

Die Gemeinde Grefrath plant die Modernisierung und Neugestaltung des Rathauses - hierzu soll der denkmalwürdige Altbestand modernisiert und durch einen neuen zwei- bzw. dreigeschossigen (Splitlevel), nicht unterkellerten Neubau erweitert werden. Dieser schließt mittels eines kleinen Verbindungsbaus barrierefrei an den bestehenden Altbau an. Der bauseitige Rohbau besteht aus einem Stahlbeton-Kern in überwiegend Ortbetonbauweise sowie aus einschaligem Mauerwerk der Außenwände (Nordfassade und beide Giebelseiten). Die Zimmerarbeiten ergänzen den Rohbau durch ein zweigeschossiges Holz-Tragwerk und einen vorgelagerten Balkon auf der Südseite sowie das Dachtragwerk auf Nord- und Südseite. Gegenstand der Ausschreibung sind folgende Leistungen inkl. aller Vor- und Nacharbeiten: - beidseitiges Treppenlauf-Stabgeländer inkl. Handlauf aus Stahl verzinkt über drei Geschosse (EG bis 2. OG) für zwei Treppenhäuser aus Betonfertigteil-Treppenläufen - ca. 17 m Terrassen-Geländer bestehend aus Pfosten und Geländerholmen aus Stahl verzinkt inkl. Handläufen an zwei Treppenläufen, Geländerfüllung aus Netzbespannung (Drahtseilnetz)

Vergabe-Status

Auftragnehmer
Draack Schmiede & Schlosserarbeiten GmbH

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).