AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 30.06.2026 23:38 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-446422-2026/

Änderungsbekanntmachung: Abschlussprüfungen 2023 ff. der IBB UV (einschließlich Tochterunternehmen)

Notice-ID: ted-446422-2026 · Procedure-ID: 418d4c63-12ec-4d73-b565-5e0193a3c2c4

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Stammdaten

Auftraggeber
Investitionsbank Berlin
Veröffentlicht
30.06.2026
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
CPV-Code
79200000 — Unternehmensberatung und -dienstleistungen
Branche
Beratung & Dienstleistungen
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Notwendigkeit der Änderungen aufgrund von Umständen, die ein öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber bei aller Umsicht nicht vorhersehen konnte bzw. Beschreibung der Umstände, durch die die Änderung erforderlich wurde und Erklärung der unvorhersehbaren Art dieser Umstände: Nach Abschluss des ursprünglichen Vertrages wurden an andere Wirtschaftsprüfungsgesellschaften weitere Mandate vergeben, die deren Unabhängigkeit als Abschlussprüfer der IBB in Frage stellen (vgl. Art. 6 EU-APrVO). Der verfügbare Bieterkreis für eine Nachfolgeausschreibung ist dadurch deutlich geschrumpft. Dieser Umstand war zum Zeitpunkt der ursprünglichen Ausschreibung nicht vorhersehbar. Eine Neuausschreibung zum jetzigen Zeitpunkt würde voraussichtlich noch weniger Wettbewerb generieren als die ursprüngliche Ausschreibung (seinerzeit: nur zwei Angebote). Die Verlängerung um ein Jahr ermöglicht, dass laufende Mandate auslaufen und der Bieterkreis wieder erweitert wird - im Sinne des Grundsatzes des bestmöglichen Wettbewerbs (§ 97 Abs. 1 GWB).

Vertragslaufzeit

Periode
6 Jahre
Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).