AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/notice/CXPSYRDDQMD/documents) · Abgerufen am 01.08.2026 17:25 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-446890-2026/

Ingenieurleistung (Lph. 1, 2, 3, 5, 6, 7, 8) für den Ausbau bzw. die Sanierung der Straße "Am Büchsenschütz" in Hattingen

Notice-ID: ted-446890-2026 · Procedure-ID: 653b9d46-96b2-4072-8ce4-f8172f73d8b7

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Stammdaten

Auftraggeber
Stadt Hattingen, Hattingen
Veröffentlicht
29.06.2026
Frist (Submission)
31.07.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
71300000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Ingenieurleistung Straßenplanung (Lph. 1,2,3,5,6,7,8) für den Ausbau bzw. die Sanierung der Straße Am "Büchsenschütz" im Stadtteil Welper auf einer Gesamtlänge von ca. 1.400 m. Die Maßnahme erstreckt sich von der "Hüttenstraße" bis zur Straße "Zum Ludwigstal" und ist aufgrund gravierender Schäden im Straßen- und Gehwegaufbau sowie in der Asphaltbefestigung erforderlich. Bei der Planung sind die Grundsätze der klimaangepassten Straßenraumgestaltung nach dem Schwammstadtprinzip zu berücksichtigen.

Vertragslaufzeit

Beginn
01.10.2026
Ende
30.06.2031

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
61 Tage

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Westfalen, Münster

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).