AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YMEMJJ2/documents) · Abgerufen am 06.09.2026 00:57 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-446894-2026/

Bereitstellung und Lieferung von Mittagessen Johann- Peter- Hebel- Grundschule

Notice-ID: ted-446894-2026 · Procedure-ID: 84859a15-2f4b-481b-9464-e14a344ca5cb

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Stammdaten

Auftraggeber
Gemeinde Gundelfingen, Gundelfingen
Veröffentlicht
26.06.2026
Frist (Submission)
27.07.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
55524000 — Hotel und Gastronomie
Branche
Lebensmittel & Catering
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Die Gemeinde Gundelfingen beabsichtigt den Auftrag, für die Bereitstellung und Lieferung des Mittagessens für die Schüler und Schülerinnen der an der Johann- Peter- Hebel- Grundschule der Gemeinde zu vergeben. Der ausgeschriebene Auftrag umfasst: - Planung der Speisepläne Herstellung der Mahlzeiten Anlieferung der Mahlzeiten und Abholung der vorgereinigten Transportbehälter Weitere Einzelheiten finden sich in der Leistungsbeschreibung und den Vertragsunterlagen.

Vertragslaufzeit

Beginn
01.09.2026
Ende
31.08.2027
Verlängerungsoption
bis zu 3× verlängerbar

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
60 Tage

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Baden-Württemberg, Regierungspräsidium Karlsruhe, Karlsruhe

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).