AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 05.07.2026 08:31 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-447253-2026/

Landeskrankenhaus Andernach - Beschaffung "Multi-Faktor-Authentifizierung mit Single Sign-On (SSO)-Lösung und Kartenlesegeräten"

Notice-ID: ted-447253-2026 · Procedure-ID: bdc3eb75-71a6-4090-b13e-7b7a2d89539f

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Stammdaten

Auftraggeber
Landeskrankenhaus Andernach (AöR)
Veröffentlicht
30.06.2026
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
48200000 — Software
Branche
IT & Digitalisierung
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Der Auftraggeber beabsichtigt die Beschaffung einer Multi-Faktor-Authentifizierung mit Single-Sign-On-Lösung (SSO) sowie zugehörigen Kartenlesegeräten für Mifare-RFID-Chips, die als zweiter Faktor genutzt werden sollen. Dafür erforderlich sind die Lieferung von 5000 Softwarelizenzen für eine SSO-Lösung sowie die Lieferung von 3000 kompatiblen Kartenlesegeräten. Benötigt wird zudem die Bereitstellung von Wartung und Herstellersupport. Die 5000 Softwarelizenzen sind unmittelbar nach Zuschlagserteilung zu liefern, die Kartenlesegeräte können in mehreren Teillieferungen (jeweils mind. 500 Stück) erfolgen. Nicht Bestandteil der Ausschreibung sind die Implementierung der Lösung, Projektmanagementleistungen, Rollout oder Installation, Schulungsleistungen und Betrieb der Lösung. Die Integration und der Betrieb erfolgen durch den Auftraggeber oder im Rahmen separater Verfahren. Im Übrigen siehe Vergabeunterlagen, insbesondere Leistungsverzeichnis.

Vertragslaufzeit

Periode
36 Monate
Verlängerungsoption
bis zu 3× verlängerbar

Vergabe-Status

Auftragnehmer
braincon GmbH

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).