AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 13.07.2026 01:29 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-452293-2026/

301_2-501 RBB Neugestaltung Tribünenanlage am Baldeneysee in Essen - hier: GaLaBauarbeiten

Notice-ID: ted-452293-2026 · Procedure-ID: 0e6ce551-1544-4ca3-b150-ce5be0ce365c

Zurück zur Vergabe

Stammdaten

Auftraggeber
Sport- und Bäderbetriebe Essen, Verfahrensbegleitung durch die GVE Grundstücksverwaltung Stadt Essen GmbH, Essen
Veröffentlicht
29.06.2026
Frist (Submission)
30.07.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
45112700 — Bauleistungen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Das Bauvorhaben Neugestaltung einer Tribünenanlage mit der Bezeichnung "Regattatribüne" liegt am Baldeneysee an der Freiherr-vom-Stein-Str. 206a in 45133 Essen-Bredeney. Die neue Tribüne umfasst eine Fläche von ca. 2.480 m2. Unterhalb der Tribüne befinden sich Lagerräume und Toiletten. An der Südseite der Tribüne wird eine Stufenanlage hergestellt, die übrigen Fassaden werden wechselnd mit vorgehängten Betonfertigteilen und Holzfassadenteilen ausgeführt. Die Außenanlagen sollen auf einer Fläche von ca. 1.850 m2 neugestaltet werden.

Vertragslaufzeit

Beginn
30.09.2026
Ende
19.03.2027

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
60 Tage
Bürgschaft
erforderlich

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Verfahren laufend

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Westfalen, Münster

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).