AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS0YYLYTWQCPBK7/documents) · Abgerufen am 30.07.2026 23:53 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-456409-2026/

TI Gateway

Notice-ID: ted-456409-2026 · Procedure-ID: 2986bbac-118a-40a0-ad57-62df4eb36bb3

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Stammdaten

Auftraggeber
Universitätsklinikum Köln AöR, Köln
Veröffentlicht
01.07.2026
Frist (Submission)
03.08.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
72514300 — IT-Dienstleistungen
Branche
IT & Digitalisierung
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Gegenstand der Ausschreibung ist die Bereitstellung, Migration und der Betrieb eines TI-Gateways für das Universitätsklinikum Köln einschließlich der erforderlichen Betriebs-, Support- und Serviceleistungen. Die bestehende Telematik-Infrastruktur des Universitätsklinikums Köln wird derzeit im Eigenbetrieb auf Basis einer heterogenen Konnektorlandschaft verschiedener Hersteller betrieben. Im Rahmen dieses Vergabeverfahrens soll der Betrieb der Backend-Infrastruktur auf einen externen Dienstleister übertragen und auf eine TI-Gateway-Lösung migriert werden

Vertragslaufzeit

Periode
48 Monate
Verlängerungsoption
bis zu 1× verlängerbar

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Verfahren laufend

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Rheinland (Spruchkörper Köln) bei der Bezirksregierung Köln, Köln

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).