AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.vergabe-westfalen.de/VMPSatellite/notice/CXPWYDNL9JH/documents) · Abgerufen am 31.07.2026 01:07 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-456451-2025/

StartMobil" gem. § 16 Abs. 1 Zweites Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) i.V.m. § 45 Abs. 1 Nr. 1, 3 u. 5 Drittes Buch Sozialgesetzbuch (SGB III)

Notice-ID: ted-456451-2025 · Procedure-ID: ee482357-ea02-4253-b5ab-dfafc08a141f

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Stammdaten

Auftraggeber
Kreis Warendorf - Der Landrat, Warendorf
Veröffentlicht
11.07.2025
Frist (Submission)
12.08.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
80000000 — Bildung
Branche
Bildung & Forschung
Geschätzter Wert
2.175.000 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

StartMobil" gem. § 16 Abs. 1 Zweites Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) i.V.m. § 45 Abs. 1 Nr. 1, 3 u. 5 Drittes Buch Sozialgesetzbuch (SGB III)

Lose

3 Lose (max. 3 pro Bieter).

Lose im Detail

Dieses Verfahren ist in 3 Lose unterteilt — mit unterschiedlichen Erfüllungsorten je Los. Maßgeblich ist jeweils das Los, das Sie bearbeiten.

Los 1 — Standort Warendorf

Erfüllungsort
Warendorf

Los 2 — Standort Beckum

Erfüllungsort
Beckum

Los 3 — Standort Ahlen

Erfüllungsort
Ahlen, Westf.

Vertragslaufzeit

Beginn
15.10.2025
Ende
14.10.2026
Verlängerungsoption
bis zu 1× verlängerbar

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
7 Wochen

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Bezirksregierung Münster, Vergabekammer Westfalen, Münster

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).