AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Mittagsverpflegung an den städtischen Kindergarten Spatzennest und an die außerschulische Betreuung an den vier Grundschulen in Schwetzingen
Stammdaten
- Auftraggeber
- Stadt Schwetzingen, Schwetzingen
- Veröffentlicht
- 25.07.2024
- Frist (Submission)
- 29.08.2024
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 55523000 — Hotel und Gastronomie
- Branche
- Lebensmittel & Catering
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
- KMU-geeignet
- Ja (laut Auftraggeber-Angabe)
Beschreibung
Es geht um die Lieferung der Mittagsverpflegung an den städtischen Kindergarten Spatzennest und an die außerschulische Betreuung an den vier Grundschulen (Hirschacker-Grundschule, Johann-Michael-Zeyher-Grundschule, Nordstadtgrundschule und Südstadtgrundschule) in Schwetzingen. Geschätzte Mengen Festlaufzeit vom 01.01.2025 bis 31.12.2026: Außerschulische Betreuung an den vier Grundschulen: ca. 230 Essen an 185 Schultagen sowie ca. 35 Essen an 55 Ferientagen pro Kalenderjahr. Kindergartengruppen im städtischen Kindergarten Spatzennest: ca. 50 Essen an 220 Tagen pro Kalenderjahr. Krippengruppen im städtischen Kindergarten Spatzennest: ca. 20 Essen an 220 Tagen pro Kalenderjahr. Optionszeitraum vom 01.01.2027 bis 31.12.2028: Außerschulische Betreuung an den vier Grundschulen: ca. 260 Essen an 185 Schultagen sowie ca. 40 Essen an 55 Ferientagen pro Kalenderjahr. Kindergartengruppen im städtischen Kindergarten Spatzennest:ca. 50 Essen an 220 Tagen pro Kalenderjahr. Krippengruppen im städtischen Kindergarten Spatzennest: ca. 20 Essen an 220 Tagen pro Kalenderjahr. Höchstmengen Die zu veranschlagenden maximalen Höchstmengen belaufen sich: - in den Grundschulen auf 320 Essen pro Tag. - im Kindergarten Spatzennest auf 85 Essen pro Tag.
Vertragslaufzeit
- Beginn
- 01.01.2025
- Ende
- 31.12.2026
Verfahrens-Bedingungen
- Bindefrist
- 60 Tage
Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 29.08.2024
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe, Karlsruhe
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.