AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y0M5U5X/documents) · Abgerufen am 16.08.2026 10:01 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-457911-2025/

Jobcenter Mansfeld-Südharz: Beschaffung von Briefdienstleistungen

Notice-ID: ted-457911-2025 · Procedure-ID: d488ab8a-932e-4687-8f65-a800cd23abb8

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Stammdaten

Auftraggeber
Jobcenter Mansfeld-Südharz, Sangerhausen
Veröffentlicht
11.07.2025
Frist (Submission)
12.08.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
64120000 — Post- und Telekommunikationsdienste
Branche
Sonstiges
Geschätzter Wert
281.499 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Das JC MSH kommuniziert mit seinen Kunden in großem Umfang schriftlich. Es ist daher darauf angewiesen, Briefdienstleistungen in dauerhaft hoher Qualität in Anspruch zu nehmen. Ausschlaggebend ist hierbei die zuverlässige Zustellung von Briefsendungen innerhalb kürzester Zeit. Der in der Ausschreibung geforderte Standard "E+3" entsprechend §18 Abs. 1 PostG für die Zustellung ergibt sich aus dem geschäftspolitischen Ziel der Senkung der Dauer der Hilfebedürftigkeit. Die Vergabe erfolgt im Rahmen eines offenen Verfahrens in einem Los. Details siehe C.1_Leistungsbeschreibung.pdf

Vertragslaufzeit

Beginn
01.11.2025
Ende
31.10.2028
Verlängerungsoption
bis zu 1× verlängerbar

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
1 Monat

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Landesverwaltungsamt - 1. und 2. Vergabekammer, Halle (Saale)

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).