AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://vergabe.hessen.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-196fcf11b6c-23ab922a3cd49b4b) · Abgerufen am 12.08.2026 22:19 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-459927-2025/

Installation von Gebäudeleittechnik

Notice-ID: ted-459927-2025 · Procedure-ID: 21a60396-ea8a-4acf-8ad3-ffeb8b5cc6af

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Stammdaten

Auftraggeber
Technische Universität Darmstadt, Darmstadt
Veröffentlicht
14.07.2025
Frist (Submission)
06.08.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
45315100 — Bauleistungen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Gebäudeautomation Bedienfunktion über Einbaumonitor und Bedienelemente in Türeinbau 1 Stück Automationseinrichtung 5 Stück Bedienstation Türeinbau 20 Stück Temperatur-Messwertgeber 80 Stück Raumbediengerät Wandmontage 140 Stück Elektrothermischer Antrieb 650 Stück Aufschalten von Datenpunkten auf Management Bedienebene 400 Stück Physikalische Hardware Datenpunkte als Ein-/Ausgabe- Funktion 550 Stück Kommunikative Gemeinsame Datenpunkte 5 Stück ASP- Schaltschränke (incl. 1x Anreihschrank) 110 Stück Fensterkontakte 50 m Stahlblech-Kabeltrasse 250 m PVC-Steckrohr 4.000 m KNX- Busleitung 10.000 m PVC-Mantelleitung 4.700 m J-Y(ST)Y-Fernmeldeleitung 350 m Datenkabel

Vertragslaufzeit

Beginn
01.10.2025
Ende
30.10.2026

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
60 Tage

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Landes Hessen bei dem Regierungspräsidium Darmstadt, Darmstadt

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).