AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 01.07.2026 11:00 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-462293-2025/

Bekanntmachung nach § 132 Abs. 5 GWB: Auftragsänderung Verkehrsvertrag Mittelrheinbahn (MRB)

Notice-ID: ted-462293-2025 · Procedure-ID: 5fef6077-0c89-43a6-a44c-6956f34bb0c3

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Stammdaten

Auftraggeber
Zweckverband SchienenPersonenNahVerkehr Rheinland-Pfalz Nord — Zweckverband go.Rheinland — Zweckverband Öffentlicher Personennahverkehr Rheinland-Pfalz Süd
Veröffentlicht
15.07.2025
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
CPV-Code
60210000 — Transportdienste
Branche
Verkehr & Logistik
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Die RB26-Leistungen des Verkehrsvertrags Mittelrheinbahn, die nach Durchführung eines europaweiten Vergabeverfahrens an das Unternehmen Trans Regio Deutsche Regionalbahn GmbH, Beatusstr. 136, 56073 Koblenz, vergeben wurden, sollen im Abschnitt Remagen-Koblenz-Boppard alle zwei Stunden als RB 32 verdichtet werden. Gleichzeitig haben sich die verkehrlichen Bedürfnisse dahin entwickelt, dass die Fahrgastpotentiale zwischen dem Ahrtal und dem Raum Koblenz mit einer Verlängerung der Verdichter ins Ahrtal attraktiver mit einer umsteigefreien Linie bedient werden sollen. Neben den RB 32 Langläufern wird die RB 32 im Ahrtal so im gleichen Taktschema aufgefüllt, dass dort neben der RB 30 ein weiterer Stundentakt Remagen-Ahrbrück entsteht. Die erweiterten Leistungen auf der Mittelrheinbahn werden ab dem 14.12.2025 erbracht. Die Verpflichtung zur Erbringung der Betriebsleistungen endet zum internationalen Fahrplanwechsel im Dezember 2033, voraussichtlich am 10.12.2033. Die Betriebslaufzeit kann drei Mal um jeweils ein Jahr verlängert werden. Die zusätzlichen Betriebsleistungen haben ein Volumen von ca. 700.000 Fahrplankilometern p.a.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).