AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YMHM3H9/documents) · Abgerufen am 15.09.2026 13:58 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-462877-2026/

Lizenzen, Service und Betriebsunterstützung für die bestehenden Firewall-Umgebungen des Herstellers Check Point Software Technologies Ltd.

Notice-ID: ted-462877-2026 · Procedure-ID: ae4c5492-0113-44b6-a7ca-f0b94d0faf5e

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Stammdaten

Auftraggeber
Universitätsklinikum Leipzig Anstalt des öffentlichen Rechts, Leipzig
Veröffentlicht
03.07.2026
Frist (Submission)
03.08.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Nicht offenes Verfahren
CPV-Code
72500000 — IT-Dienstleistungen
Branche
IT & Digitalisierung
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Gegenstand der Ausschreibung sind Lizenzen und Service, d.h. Hardware-Wartung und Software-Support, für die Firewalls des Herstellers Check Point. Der aktuelle Vertrag bzgl. Term-Lizenzen und Service für eine Firewall-Umgebung läuft aus und muss durch einen neu-en Vertrag abgelöst werden. In diesen Vertrag sollen auch die weiteren Firewall-Umgebungen des Herstellers Check Point nach Ende der aktuellen Vertragsbindung einbezogen werden. Noch laufende Verträge bleiben bis zu ihrem regulären Ende wirksam; d.h. nach Ablauf wer-den diese in den neuen Service-Vertrag überführt, sodass alle Komponenten künftig einen gemeinsamen Auslauftermin erhalten. Der Übergang des Service muss im laufenden Betrieb erfolgen, d.h. eine umfangreiche Prüfung und Änderung des Firewall-Regelwerks sowie eine ggf. damit verbundene oder resultierende Betriebsunterbrechung muss zwingend vermieden werden. Der Betrieb der Firewall-Umgebungen wird im Normalfall durch den AG erbracht. Der AN und der Hersteller sollen hierfür jedoch eine erweiterte Betriebsunterstützung leisten. Diese Dienstleistungen sind ebenfalls Gegenstand der Ausschreibung. Beschreibung der Beschaffung Der Lizenz-, Service- und Dienstleistungsvertrag für die vorhandenen Firewall-Umgebungen mit einem komplexen Regelwerk soll erneuert werden. Die Ausschreibung umfasst folgende Leistungen: Term-Lizenzen für vorhandene Firewalls bis zum Vertragsende des hier adressierten Ver-trags (Laufzeit der Verlängerung abhängig vom Kaufdatum der einzelnen Komponenten) Service für Hardware-Wartung und Software-Support, bestehend aus Hersteller-Service und AN-Service, für alle beim AG eingesetzten Firewalls bis Vertragsende des hier adressierten Vertrags Erweiterte Dienstleistungen durch AN (Betriebsunterstützungsleistungen) und Hersteller (Check Point Advanced Technical Account Management, ATAM) für die Vertragslaufzeit Die Projektsprache ist Deutsch (mind. C1-Level). Dienstleistungen und Service sowie jegliche für den AG erstellte Dokumente erfolgen in deutscher Sprache (mind. C1-Level). Automatisch übersetzte Dokumentationen, Handreichungen und Konzepte sind nicht zulässig. Lediglich die native Produktdokumentation des Herstellers kann in deutscher oder englischer Sprache übergeben werden. Eine Umstellung der vorhandenen Firewall-Umgebungen durch Umgebungen eines anderen Firewall-Herstellers kommt aufgrund des Migrationsaufwands und der damit verbundenen Risiken nicht in Betracht. (Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungs-unterlagen aufgeführt.)

Vertragslaufzeit

Periode
60 Monate
Verlängerungsoption
bis zu 1× verlängerbar

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Freistaates Sachsen, Leipzig

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).