AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 07.07.2026 20:05 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-462889-2026/

Industrieunterstützung im Bereich der HIL-Betriebsstätten am System M113

Notice-ID: ted-462889-2026 · Procedure-ID: 2676a8d2-6d39-4b42-a173-950760f262ef

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Stammdaten

Auftraggeber
HIL Heeresinstandsetzungslogistik GmbH, Bonn
Veröffentlicht
03.07.2026
Frist (Submission)
04.08.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
50630000 — Reparatur und Instandhaltung
Branche
Verteidigung & Sicherheit
Geschätzter Wert
2.190.000 €
Rechtsgrundlage
Verteidigung & Sicherheit

Beschreibung

Die Rahmenvereinbarung umfasst die Instandsetzungsleistung an Fahrzeugen der Bundeswehr vom 01.01.2027 bis 31.12.2028 an dem System M113 in den Instandhaltungsstufen 2/3 mit folgenden MPO / Versorgungsnummern: 235002290 / 2350-12-337-3497 - TRAEGERFAHRZEUG(1), 235055990 / 2350-12-337-8933 - TRAEGERFAHRZEUG(1), 235031390 / 2350-12-339-4111 - PANZER, 120-MM-MOER - 5840-12-331-7634 - RADARGER BODENUEBERWACHUNG WEIT - 6115-12-315-5749 - SEA 1,9 KW 24 V GS ELI ANLASSER -- Siehe auch Anlage 1 - LB (Leistungsbeschreibung) und deren Anhang A. ---

Vertragslaufzeit

Beginn
01.01.2027
Ende
31.12.2028
Verlängerungsoption
bis zu 1× verlängerbar

Verfahrens-Bedingungen

Bürgschaft
erforderlich

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Verfahren laufend

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Bundeskartellamt Vergabekammer des Bundes, Bonn

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).