AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.evergabe.sachsen.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-19e9248f318-4c97efbd41ea291f) · Abgerufen am 28.08.2026 19:54 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-463606-2026/

Rahmenvertrag Wiesenpflege

Notice-ID: ted-463606-2026 · Procedure-ID: 2568a2ed-61e2-4a4c-baf8-0c71f30f1df6

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Stammdaten

Auftraggeber
Staatsbetrieb Sachsenforst - Forstbezirk Marienberg, Marienberg
Veröffentlicht
04.06.2026
Frist (Submission)
08.07.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
77200000 — Landwirtschaft, Forst, Gartenbau
Branche
Sonstiges
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

siehe Leistungsverzeichnis in den Vergabeunterlagen zur Bearbeitung im AI-Bietercockpit — siehe Leistungsverzeichnis in den Vergabeunterlagen zur Bearbeitung im AI-Bietercockpit — siehe Leistungsverzeichnis in den Vergabeunterlagen zur Bearbeitung im AI-Bietercockpit — siehe Leistungsverzeichnis in den Vergabeunterlagen zur Bearbeitung im AI-Bietercockpit — siehe Leistungsverzeichnis in den Vergabeunterlagen zur Bearbeitung im AI-Bietercockpit — siehe Leistungsverzeichnis in den Vergabeunterlagen zur Bearbeitung im AI-Bietercockpit

Lose

6 Lose (max. 6 pro Bieter).

Vertragslaufzeit

Periode
12 Monate
Verlängerungsoption
bis zu 3× verlängerbar

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
33 Tage

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen, Leipzig

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).