AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
BA 1-3 - Landschaftsbauarbeiten - Pflanzen
Stammdaten
- Auftraggeber
- Stadt Ingolstadt, Ingolstadt
- Veröffentlicht
- 02.07.2026
- Frist (Submission)
- 03.08.2026
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 45000000 — Bauleistungen
- Branche
- Bauwesen & Infrastruktur
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
- KMU-geeignet
- Ja (laut Auftraggeber-Angabe)
Beschreibung
BA 1-3 - Landschaftsbauarbeiten - Pflanzen Mengen ca.: - 170 m² Sträucher roden und fräsen - 10 St Bäume roden und Wurzelstock entfernen - 350 m2 Geländemodellierung im anmorrigen Bereich - 1.000 m3 Oberbodenauftrag und Modellierung (Oberboden vor Ort) - 19.200m2 Bearbeitungsflächen mähen und Schnittgut entsorgen - 13.600 m² Vegetationsflächen aufreißen, umbrechen und herrichten - 165 St Baumpflanzung inklusive Herstellung Baumgrube, Gießrand, Dreibock und Drahthose - 480 St Strauch- und Heisterpflanzungen - 415 m² Initialstecklinge - 10.500 m² Ansaat - 600 m Wildschutzzaun - 50m Totholz als Habitatstruktur abholen, liefern und einbauen - 1 Jahr Fertigstellungspflege - 2 Jahre Entwicklungspflege Besonderheiten: - Ausführung der landschaftspflegerischen Maßnahmen auf 11 Einzelflächen - Ausführung eines Teils der landschaftspflegerischen Maßnahmen auf anmoorigen Flächen (ca. 2.150m2) - Ausführung der Baumaßnahme erfolgt voraussichtlich in zwei zeitlich getrennten Abschnitten. In Q4 / 2026 wird der Großteil der Baumaßnahme erfolgen. In Q4 / 2027 werden die Flächen G1 A1.3 und A1.4 voraussichtlich erfolgen.
Vertragslaufzeit
- Beginn
- 14.09.2026
- Ende
- 10.12.2027
Verfahrens-Bedingungen
- Bindefrist
- 60 Tage
Vergabe-Status
- Vergabe-Status
- Verfahren laufend
Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 03.08.2026
- Wertung
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer Südbayern bei der Regierung von Oberbayern, München
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.