AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Rahmenvereinbarung Vorsorgekuren
Stammdaten
- Auftraggeber
- Magistrat der Stadt Bremerhaven - Personalamt, Bremerhaven
- Veröffentlicht
- 06.07.2026
- Frist (Submission)
- 11.08.2026
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 85147000 — Gesundheitswesen und Sozialwesen
- Branche
- Gesundheitswesen & Medizintechnik
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
Beschreibung
Ziel dieser Ausschreibung ist es, einen geeigneten Auftragnehmer (AN) für den Abschluss einer Rahmenvereinbarung über arbeitsmedizinische stationäre Vorsorgekuren nach der Bremischen Heilfürsorgeverordnung - BremHfV - für die Beamten der Polizei- und Feuerwehr der Stadt Bremerhaven zu finden. Die stationären Vorsorgekuren dienen insbesondere der Erhaltung der Dienstfähigkeit der Heilfürsorgeberechtigten. Vor diesem Hintergrund soll die Leistung in geeigneten stationären Einrichtungen erbracht werden, die eine ausreichende räumliche Distanz zum regelmäßigen Dienst- und Lebensumfeld der Heilfürsorgeberechtigten gewährleisten. Hierdurch soll der stationäre Charakter der Vorsorgekur unterstützt und insbesondere ein regelmäßiges Tages- oder Wochenendpendeln vermieden werden. Zugleich soll die An- und Abreise für die Heilfürsorgeberechtigten zumutbar bleiben und keine unverhältnismäßigen Reisebelastungen oder Reisekosten verursachen. Die hierfür maßgeblichen Anforderungen an die geografische Lage der Einrichtung, insbesondere der vorgesehene Entfernungsrahmen von mindestens 250 km bis höchstens 600 km vom Referenzort Bremerhaven, ergeben sich aus Ziffer 4.2 dieser Leistungsbeschreibung.
Vertragslaufzeit
- Beginn
- 01.01.2027
- Ende
- 31.12.2028
- Verlängerungsoption
- bis zu 2× verlängerbar
Verfahrens-Bedingungen
- Bindefrist
- 97 Tage
Vergabe-Status
- Vergabe-Status
- Verfahren laufend
Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 11.08.2026
- Wertung
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer der Freien Hansestadt Bremen bei der Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung, Bremen
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.