AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 16.07.2026 00:28 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-472539-2026/

Rahmenvertrag über Splunk Enterprise Security Premier Edition

Notice-ID: ted-472539-2026 · Procedure-ID: bff3158f-58a3-45a1-9154-1cf132332222

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Stammdaten

Auftraggeber
Landesbetrieb Information und Technik NRW, Düsseldorf
Veröffentlicht
15.06.2026
Frist (Submission)
16.07.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
48000000 — Software
Branche
IT & Digitalisierung
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Die bei IT.NRW vorhandene, on-premises betriebene Cyber Defense Plattform basierend auf Splunk Enterprise Security soll weiter betrieben, ausgebaut und um weitere Funktionen zur Erkennung und Abwehr von Cyberbedrohungen erweitert werden. Dabei liegt ein Fokus darauf, möglichst viele Aufgaben zu automatisieren und den Security Analysten im Security Operations Center genau die Informationen und Prozesse zur Verfügung zu stellen, die für eine schnellstmögliche Bewertung, Analyse und Reaktion erforderlich sind. Um dies zu erreichen werden Funktionen wie User and Entity Behavior Analytics (UEBA), Security Orchestration Automation and Response (SOAR) sowie automatisierte Asset and Risk Intelligence (ARI) benötigt.

Lose

3 Lose (max. 3 pro Bieter).

Vertragslaufzeit

Periode
48 Monate
Verlängerungsoption
bis zu 3× verlängerbar

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
32 Tage

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Verfahren laufend

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Westfalen, Münster

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).