AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Gemeinde Hüttlingen Neubau KITA & Feuerwehrhaus Straubenmühle | Planerauswahlverfahren Objektplanung (OPL)
Stammdaten
- Auftraggeber
- Gemeinde Hüttlingen, Hüttlingen
- Veröffentlicht
- 08.07.2026
- Frist (Submission)
- 10.08.2026
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- CPV-Code
- 71240000 — Architektur und Ingenieurwesen
- Branche
- Bauwesen & Infrastruktur
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
Beschreibung
Die Gemeinde Hüttlingen beabsichtigt die Planung von zwei funktional miteinander verbundenen Bauvorhaben - dem Neubau einer Kindertagesstätte sowie eines Feuerwehrhauses - im Bereich Straubenmühle in Hüttlingen. Beide Nutzungen sind auf einem gemeinsamen bzw. unmittelbar angrenzenden Grundstück vorgesehen und sollen im Sinne eines ganzheitlichen Gesamtkonzepts unter Berücksichtigung möglicher Synergien entwickelt werden, sodass zwei kommunale Teilprojekte mit funktionalen und betrieblichen Bezügen entstehen. Für die Maßnahme werden Objektplanungsleistungen, voraussichtlich Leistungsphasen 2 - 8, optional Leitungsphase 9, erforderlich. Diese werden im Verhandlungsverfahren nach VgV europaweit ausgeschrieben: - Stufe 1: Präqualifikationsverfahren - Stufe 2: Verhandlungsverfahren mit Bieterpräsentationen Der Bauherr beabsichtigt nach aktuellem Stand die stufenweise Beauftragung (2 bis 4 und 5 bis 8, optional 9). Es wird darauf hingewiesen, dass kein Anspruch auf Realisierung/Projektumsetzung besteht. Darüber hinaus behält sich der Auftraggeber vor, die Bauleitung regional einzufordern.
Vertragslaufzeit
- Beginn
- 04.01.2027
- Ende
- 31.12.2030
Vergabe-Status
- Vergabe-Status
- Verfahren laufend
Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 10.08.2026
- Wertung
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe, Karlsruhe
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.