AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 12.07.2026 14:23 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-474060-2024/

ÜAZ Ausbildung zum Straßenwärter Jahrgang 2024-2027

Notice-ID: ted-474060-2024 · Procedure-ID: 276f2a5a-c98d-4b81-863a-49d21f83109f

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Stammdaten

Auftraggeber
Die Autobahn GmbH des Bundes, Zentrale
Veröffentlicht
07.08.2024
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
80000000 — Bildung
Branche
Bildung & Forschung
Zuschlagswert
463.295 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Leistungsgegenstand ist die Durchführung der überbetrieblichen Ausbildung gemäß Nr. 2.6. dieser Leistungsbeschreibung auf der Grundlage der "Verordnung über die Berufsausbildung zum Straßenwärter/zur Straßenwärterin" in der jeweils gültigen Fassung. Dem Auftragnehmer obliegt dabei je Los/Bundesland sowohl die praktische als auch die hierzu notwendige theoretische Unterweisung und umfasst dabei: - die Bereitstellung der Infrastruktur gemäß Nr. 2.1 dieser Leistungsbeschreibung, - die Durchführung der überbetrieblichen Ausbildung gemäß Nr. 2.6. dieser Leistungs-beschreibung, - als Soll-Leistung und nach Bedarf die Fahrschulausbildung der Auszubildenden für die Klassen B/C/CE als auch - als Soll-Leistung und nach Bedarf das Bereithalten von Unterbringungsmöglichkeiten und Verpflegung vor Ort für maximal einer der Teilnehmeranzahl der Auszubildenden entsprechenden Zahl. Je Dozentin bzw. je Dozent dürfen maximal 15 Auszubildende berufspraktisch nach Nr. 2.6. dieser Leistungsbeschreibung ausgebildet werden. Für das Bundesland Thüringen sind 4 Auszubildende geplant. Nähere Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen. — Leistungsgegenstand ist die Durchführung der überbetrieblichen Ausbildung gemäß Nr. 2.6. dieser Leistungsbeschreibung auf der Grundlage der "Verordnung über die Berufsausbildung zum Straßenwärter/zur Straßenwärterin" in der jeweils gültigen Fassung. Dem Auftragnehmer obliegt dabei je Los/Bundesland sowohl die praktische als auch die hierzu notwendige theoretische Unterweisung und umfasst dabei: - die Bereitstellung der Infrastruktur gemäß Nr. 2.1 dieser Leistungsbeschreibung, - die Durchführung der überbetrieblichen Ausbildung gemäß Nr. 2.6. dieser Leistungs-beschreibung, - als Soll-Leistung und nach Bedarf die Fahrschulausbildung der Auszubildenden für die Klassen B/C/CE als auch - als Soll-Leistung und nach Bedarf das Bereithalten von Unterbringungsmöglichkeiten und Verpflegung vor Ort für maximal einer der Teilnehmeranzahl der Auszubildenden entsprechenden Zahl. Je Dozentin bzw. je Dozent dürfen maximal 15 Auszubildende berufspraktisch nach Nr. 2.6. dieser Leistungsbeschreibung ausgebildet werden. Für das Bundesland Sachsen-Anhalt sind 14 Auszubildende geplant. Nähere Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen. — Leistungsgegenstand ist die Durchführung der überbetrieblichen Ausbildung gemäß Nr. 2.6. dieser Leistungsbeschreibung auf der Grundlage der "Verordnung über die Berufsausbildung zum Straßenwärter/zur Straßenwärterin" in der jeweils gültigen Fassung. Dem Auftragnehmer obliegt dabei je Los/Bundesland sowohl die praktische als auch die hierzu notwendige theoretische Unterweisung und umfasst dabei: - die Bereitstellung der Infrastruktur gemäß Nr. 2.1 dieser Leistungsbeschreibung, - die Durchführung der überbetrieblichen Ausbildung gemäß Nr. 2.6. dieser Leistungs-beschreibung, - als Soll-Leistung und nach Bedarf die Fahrschulausbildung der Auszubildenden für die Klassen B/C/CE als auch - als Soll-Leistung und nach Bedarf das Bereithalten von Unterbringungsmöglichkeiten und Verpflegung vor Ort für maximal einer der Teilnehmeranzahl der Auszubildenden entsprechenden Zahl. Je Dozentin bzw. je Dozent dürfen maximal 15 Auszubildende berufspraktisch nach Nr. 2.6. dieser Leistungsbeschreibung ausgebildet werden. Für das Bundesland Brandenburg sind 20 Auszubildende geplant. Nähere Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen. — Leistungsgegenstand ist die Durchführung der überbetrieblichen Ausbildung gemäß Nr. 2.6. dieser Leistungsbeschreibung auf der Grundlage der "Verordnung über die Berufsausbildung zum Straßenwärter/zur Straßenwärterin" in der jeweils gültigen Fassung. Dem Auftragnehmer obliegt dabei je Los/Bundesland sowohl die praktische als auch die hierzu notwendige theoretische Unterweisung und umfasst dabei: - die Bereitstellung der Infrastruktur gemäß Nr. 2.1 dieser Leistungsbeschreibung, - die Durchführung der überbetrieblichen Ausbildung gemäß Nr. 2.6. dieser Leistungs-beschreibung, - als Soll-Leistung und nach Bedarf die Fahrschulausbildung der Auszubildenden für die Klassen B/C/CE als auch - als Soll-Leistung und nach Bedarf das Bereithalten von Unterbringungsmöglichkeiten und Verpflegung vor Ort für maximal einer der Teilnehmeranzahl der Auszubildenden entsprechenden Zahl. Je Dozentin bzw. je Dozent dürfen maximal 15 Auszubildende berufspraktisch nach Nr. 2.6. dieser Leistungsbeschreibung ausgebildet werden. Für das Bundesland Sachsen sind 9 Auszubildende geplant. Nähere Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen. — Leistungsgegenstand ist die Durchführung der überbetrieblichen Ausbildung gemäß Nr. 2.6. dieser Leistungsbeschreibung auf der Grundlage der "Verordnung über die Berufsausbildung zum Straßenwärter/zur Straßenwärterin" in der jeweils gültigen Fassung. Dem Auftragnehmer obliegt dabei je Los/Bundesland sowohl die praktische als auch die hierzu notwendige theoretische Unterweisung und umfasst dabei: - die Bereitstellung der Infrastruktur gemäß Nr. 2.1 dieser Leistungsbeschreibung, - die Durchführung der überbetrieblichen Ausbildung gemäß Nr. 2.6. dieser Leistungs-beschreibung, - als Soll-Leistung und nach Bedarf die Fahrschulausbildung der Auszubildenden für die Klassen B/C/CE als auch - als Soll-Leistung und nach Bedarf das Bereithalten von Unterbringungsmöglichkeiten und Verpflegung vor Ort für maximal einer der Teilnehmeranzahl der Auszubildenden entsprechenden Zahl. Je Dozentin bzw. je Dozent dürfen maximal 15 Auszubildende berufspraktisch nach Nr. 2.6. dieser Leistungsbeschreibung ausgebildet werden. Für das Bundesland Niedersachsen sind 24 Auszubildende geplant. Nähere Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen. — Leistungsgegenstand ist die Durchführung der überbetrieblichen Ausbildung gemäß Nr. 2.6. dieser Leistungsbeschreibung auf der Grundlage der "Verordnung über die Berufsausbildung zum Straßenwärter/zur Straßenwärterin" in der jeweils gültigen Fassung. Dem Auftragnehmer obliegt dabei je Los/Bundesland sowohl die praktische als auch die hierzu notwendige theoretische Unterweisung und umfasst dabei: - die Bereitstellung der Infrastruktur gemäß Nr. 2.1 dieser Leistungsbeschreibung, - die Durchführung der überbetrieblichen Ausbildung gemäß Nr. 2.6. dieser Leistungs-beschreibung, - als Soll-Leistung und nach Bedarf die Fahrschulausbildung der Auszubildenden für die Klassen B/C/CE als auch - als Soll-Leistung und nach Bedarf das Bereithalten von Unterbringungsmöglichkeiten und Verpflegung vor Ort für maximal einer der Teilnehmeranzahl der Auszubildenden entsprechenden Zahl. Je Dozentin bzw. je Dozent dürfen maximal 15 Auszubildende berufspraktisch nach Nr. 2.6. dieser Leistungsbeschreibung ausgebildet werden. Für das Bundesland Schleswig-Holstein sind 10 Auszubildende geplant. Nähere Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen. — Leistungsgegenstand ist die Durchführung der überbetrieblichen Ausbildung gemäß Nr. 2.6. dieser Leistungsbeschreibung auf der Grundlage der "Verordnung über die Berufsausbildung zum Straßenwärter/zur Straßenwärterin" in der jeweils gültigen Fassung. Dem Auftragnehmer obliegt dabei je Los/Bundesland sowohl die praktische als auch die hierzu notwendige theoretische Unterweisung und umfasst dabei: - die Bereitstellung der Infrastruktur gemäß Nr. 2.1 dieser Leistungsbeschreibung, - die Durchführung der überbetrieblichen Ausbildung gemäß Nr. 2.6. dieser Leistungs-beschreibung, - als Soll-Leistung und nach Bedarf die Fahrschulausbildung der Auszubildenden für die Klassen B/C/CE als auch - als Soll-Leistung und nach Bedarf das Bereithalten von Unterbringungsmöglichkeiten und Verpflegung vor Ort für maximal einer der Teilnehmeranzahl der Auszubildenden entsprechenden Zahl. Je Dozentin bzw. je Dozent dürfen maximal 15 Auszubildende berufspraktisch nach Nr. 2.6. dieser Leistungsbeschreibung ausgebildet werden. Für das Bundesland Rheinland-Pfalz sind 12 Auszubildende geplant. Nähere Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen. — Leistungsgegenstand ist die Durchführung der überbetrieblichen Ausbildung gemäß Nr. 2.6. dieser Leistungsbeschreibung auf der Grundlage der "Verordnung über die Berufsausbildung zum Straßenwärter/zur Straßenwärterin" in der jeweils gültigen Fassung. Dem Auftragnehmer obliegt dabei je Los/Bundesland sowohl die praktische als auch die hierzu notwendige theoretische Unterweisung und umfasst dabei: - die Bereitstellung der Infrastruktur gemäß Nr. 2.1 dieser Leistungsbeschreibung, - die Durchführung der überbetrieblichen Ausbildung gemäß Nr. 2.6. dieser Leistungs-beschreibung, - als Soll-Leistung und nach Bedarf die Fahrschulausbildung der Auszubildenden für die Klassen B/C/CE als auch - als Soll-Leistung und nach Bedarf das Bereithalten von Unterbringungsmöglichkeiten und Verpflegung vor Ort für maximal einer der Teilnehmeranzahl der Auszubildenden entsprechenden Zahl. Je Dozentin bzw. je Dozent dürfen maximal 15 Auszubildende berufspraktisch nach Nr. 2.6. dieser Leistungsbeschreibung ausgebildet werden. Für das Bundesland Bayern sind 30 Auszubildende geplant. Nähere Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen. — Leistungsgegenstand ist die Durchführung der überbetrieblichen Ausbildung gemäß Nr. 2.6. dieser Leistungsbeschreibung auf der Grundlage der "Verordnung über die Berufsausbildung zum Straßenwärter/zur Straßenwärterin" in der jeweils gültigen Fassung. Dem Auftragnehmer obliegt dabei je Los/Bundesland sowohl die praktische als auch die hierzu notwendige theoretische Unterweisung und umfasst dabei: - die Bereitstellung der Infrastruktur gemäß Nr. 2.1 dieser Leistungsbeschreibung, - die Durchführung der überbetrieblichen Ausbildung gemäß Nr. 2.6. dieser Leistungs-beschreibung, - als Soll-Leistung und nach Bedarf die Fahrschulausbildung der Auszubildenden für die Klassen B/C/CE als auch - als Soll-Leistung und nach Bedarf das Bereithalten von Unterbringungsmöglichkeiten und Verpflegung vor Ort für maximal einer der Teilnehmeranzahl der Auszubildenden entsprechenden Zahl. Je Dozentin bzw. je Dozent dürfen maximal 15 Auszubildende berufspraktisch nach Nr. 2.6. dieser Leistungsbeschreibung ausgebildet werden. Für das Bundesland Hessen sind 17 Auszubildende geplant. Nähere Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen. — Leistungsgegenstand ist die Durchführung der überbetrieblichen Ausbildung gemäß Nr. 2.6. dieser Leistungsbeschreibung auf der Grundlage der "Verordnung über die Berufsausbildung zum Straßenwärter/zur Straßenwärterin" in der jeweils gültigen Fassung. Dem Auftragnehmer obliegt dabei je Los/Bundesland sowohl die praktische als auch die hierzu notwendige theoretische Unterweisung und umfasst dabei: - die Bereitstellung der Infrastruktur gemäß Nr. 2.1 dieser Leistungsbeschreibung, - die Durchführung der überbetrieblichen Ausbildung gemäß Nr. 2.6. dieser Leistungs-beschreibung, - als Soll-Leistung und nach Bedarf die Fahrschulausbildung der Auszubildenden für die Klassen B/C/CE als auch - als Soll-Leistung und nach Bedarf das Bereithalten von Unterbringungsmöglichkeiten und Verpflegung vor Ort für maximal einer der Teilnehmeranzahl der Auszubildenden entsprechenden Zahl. Je Dozentin bzw. je Dozent dürfen maximal 15 Auszubildende berufspraktisch nach Nr. 2.6. dieser Leistungsbeschreibung ausgebildet werden. Für die Region Ostwestfalen-Lippe sind 4 Auszubildende geplant. Nähere Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen. — Leistungsgegenstand ist die Durchführung der überbetrieblichen Ausbildung gemäß Nr. 2.6. dieser Leistungsbeschreibung auf der Grundlage der "Verordnung über die Berufsausbildung zum Straßenwärter/zur Straßenwärterin" in der jeweils gültigen Fassung. Dem Auftragnehmer obliegt dabei je Los/Bundesland sowohl die praktische als auch die hierzu notwendige theoretische Unterweisung und umfasst dabei: - die Bereitstellung der Infrastruktur gemäß Nr. 2.1 dieser Leistungsbeschreibung, - die Durchführung der überbetrieblichen Ausbildung gemäß Nr. 2.6. dieser Leistungs-beschreibung, - als Soll-Leistung und nach Bedarf die Fahrschulausbildung der Auszubildenden für die Klassen B/C/CE als auch - als Soll-Leistung und nach Bedarf das Bereithalten von Unterbringungsmöglichkeiten und Verpflegung vor Ort für maximal einer der Teilnehmeranzahl der Auszubildenden entsprechenden Zahl. Je Dozentin bzw. je Dozent dürfen maximal 15 Auszubildende berufspraktisch nach Nr. 2.6. dieser Leistungsbeschreibung ausgebildet werden. Für die Region Ruhrgebiet sind 10 Auszubildende geplant. Nähere Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen. — Leistungsgegenstand ist die Durchführung der überbetrieblichen Ausbildung gemäß Nr. 2.6. dieser Leistungsbeschreibung auf der Grundlage der "Verordnung über die Berufsausbildung zum Straßenwärter/zur Straßenwärterin" in der jeweils gültigen Fassung. Dem Auftragnehmer obliegt dabei je Los/Bundesland sowohl die praktische als auch die hierzu notwendige theoretische Unterweisung und umfasst dabei: - die Bereitstellung der Infrastruktur gemäß Nr. 2.1 dieser Leistungsbeschreibung, - die Durchführung der überbetrieblichen Ausbildung gemäß Nr. 2.6. dieser Leistungs-beschreibung, - als Soll-Leistung und nach Bedarf die Fahrschulausbildung der Auszubildenden für die Klassen B/C/CE als auch - als Soll-Leistung und nach Bedarf das Bereithalten von Unterbringungsmöglichkeiten und Verpflegung vor Ort für maximal einer der Teilnehmeranzahl der Auszubildenden entsprechenden Zahl. Je Dozentin bzw. je Dozent dürfen maximal 15 Auszubildende berufspraktisch nach Nr. 2.6. dieser Leistungsbeschreibung ausgebildet werden. Für die Region Rheinland sind 30 Auszubildende geplant. Nähere Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen. — Leistungsgegenstand ist die Durchführung der überbetrieblichen Ausbildung gemäß Nr. 2.6. dieser Leistungsbeschreibung auf der Grundlage der "Verordnung über die Berufsausbildung zum Straßenwärter/zur Straßenwärterin" in der jeweils gültigen Fassung. Dem Auftragnehmer obliegt dabei je Los/Bundesland sowohl die praktische als auch die hierzu notwendige theoretische Unterweisung und umfasst dabei: - die Bereitstellung der Infrastruktur gemäß Nr. 2.1 dieser Leistungsbeschreibung, - die Durchführung der überbetrieblichen Ausbildung gemäß Nr. 2.6. dieser Leistungs-beschreibung, - als Soll-Leistung und nach Bedarf die Fahrschulausbildung der Auszubildenden für die Klassen B/C/CE als auch - als Soll-Leistung und nach Bedarf das Bereithalten von Unterbringungsmöglichkeiten und Verpflegung vor Ort für maximal einer der Teilnehmeranzahl der Auszubildenden entsprechenden Zahl. Je Dozentin bzw. je Dozent dürfen maximal 15 Auszubildende berufspraktisch nach Nr. 2.6. dieser Leistungsbeschreibung ausgebildet werden. Für die Region Südwestfalen sind 6 Auszubildende geplant. Nähere Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen. — Leistungsgegenstand ist die Durchführung der überbetrieblichen Ausbildung gemäß Nr. 2.6. dieser Leistungsbeschreibung auf der Grundlage der "Verordnung über die Berufsausbildung zum Straßenwärter/zur Straßenwärterin" in der jeweils gültigen Fassung. Dem Auftragnehmer obliegt dabei je Los/Bundesland sowohl die praktische als auch die hierzu notwendige theoretische Unterweisung und umfasst dabei: - die Bereitstellung der Infrastruktur gemäß Nr. 2.1 dieser Leistungsbeschreibung, - die Durchführung der überbetrieblichen Ausbildung gemäß Nr. 2.6. dieser Leistungs-beschreibung, - als Soll-Leistung und nach Bedarf die Fahrschulausbildung der Auszubildenden für die Klassen B/C/CE als auch - als Soll-Leistung und nach Bedarf das Bereithalten von Unterbringungsmöglichkeiten und Verpflegung vor Ort für maximal einer der Teilnehmeranzahl der Auszubildenden entsprechenden Zahl. Je Dozentin bzw. je Dozent dürfen maximal 15 Auszubildende berufspraktisch nach Nr. 2.6. dieser Leistungsbeschreibung ausgebildet werden. Für die Region Münsterland sind 6 Auszubildende geplant. Nähere Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.

Vertragslaufzeit

Beginn
01.08.2024
Ende
31.07.2027

Vergabe-Status

Auftragnehmer (10)
Bildungswerk BAU Hessen-Thüringen e.V.; AFZ Walldorf · BQI mbH Schönebeck · Deula Rheinland GmbH Bildungszentrum · Deula Rheinland-Pfalz GmbH · Deula Schleswig-Holstein GmbH · DEULA Westerstede GmbH · DEULA Westfalen-Lippe · Kompetenzzentrum für Nachhaltiges Bauen · Landkreis Zwickau, · Verein für Bauforschung und Berufsbildung des BBIV e.V.

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

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