AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 24.07.2026 14:31 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-481410-2026/

Lerndienstleistung - Fortbildung Praxisanleitung

Notice-ID: ted-481410-2026 · Procedure-ID: 89732dd3-fd96-4126-af1b-6ff9f2877152

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Stammdaten

Auftraggeber
Universitätsklinikum Düsseldorf, Düsseldorf
Veröffentlicht
10.07.2026
Frist (Submission)
11.08.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
80400000 — Bildung
Branche
Bildung & Forschung
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Das Bildungszentrum ist Teil des UKD und bietet berufliche Fort- und Weiterbildung für alle Beschäftigten und Berufsgruppen sowie für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für weitere Einrichtungen im Gesundheitswesen in der Region an. Für die Leistungen des UKD ist die Qualität der praktischen Ausbildungen wichtig. Die mehr als 200 praxisanleitenden Personen sind als Schnittstelle zwischen Ausbildungszentrum und den Einrichtungen zur Patientenversorgung und Diagnostik ein zentraler Faktor für Leistungsstärke und interprofessionelle Zusammenarbeit. In diesem Rahmen werden auch die gesetzlich geforderten Fortbildungen für praxisanleitenden Personen angeboten.

Vertragslaufzeit

Periode
1 Jahr
Verlängerungsoption
bis zu 3× verlängerbar

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
7 Wochen

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Verfahren laufend

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Westfalen, Münster

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).