AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Gebäudereinigungsleistungen in den Objekten der medizinischen Einrichtungen des Bezirks Oberpfalz – KU (Anstalt des öffentlichen Rechts) Los 1, Los 2, Los 3 Unterhaltsreinigung und Zusatzleistungen an den Objekten der medbo in Wöllershof, Weiden und Parsberg
Stammdaten
- Auftraggeber
- medbo - KU, Regensburg
- Veröffentlicht
- 10.07.2026
- Frist (Submission)
- 14.08.2026
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 90910000 — Abwasser, Abfall und Umwelt
- Branche
- Entsorgung & Recycling
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
Beschreibung
Gebäudereinigungsleistungen in den Objekten der medizinischen Einrichtungen des Bezirks Oberpfalz – KU (Anstalt des öffentlichen Rechts) Los 1, Los 2, Los 3 Unterhaltsreinigung und Zusatzleistungen an den Objekten der medbo in Wöllershof, Weiden und Parsberg
Lose
3 Teilpositionen (in der TED-Quelle als Lots gemeldet, vermutlich Sub-Positionen — Heuristik, siehe Glossar „Teilposition").
Lose im Detail
Dieses Verfahren ist in 3 Lose unterteilt — mit unterschiedlichen Erfüllungsorten je Los. Maßgeblich ist jeweils das Los, das Sie bearbeiten.
Los 1 — Unterhaltsreinigung und Zusatzleistungen in den Objekten am Standort Wöllershof
- Erfüllungsort
- Störnstein
Los 2 — Unterhaltsreinigung und Zusatzleistungen in den Objekten am Standort Weiden
- Erfüllungsort
- Weiden i.d.Opf.
Los 3 — Unterhaltsreinigung und Zusatzleistungen in den Objekten am Standort Parsberg
- Erfüllungsort
- Parsberg
Vertragslaufzeit
- Beginn
- 01.11.2026
- Ende
- 31.10.2028
- Verlängerungsoption
- bis zu 24× verlängerbar
Verfahrens-Bedingungen
- Bindefrist
- 79 Tage
Vergabe-Status
- Vergabe-Status
- Verfahren laufend
Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 14.08.2026
- Wertung
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer Nordbayern bei der Regierung Mittelfranken, Ansbach
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.