AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
GNUE des Landes Sachsen-Anhalt „Amtsgericht Dessau-Roßlau - Sanierung Nord- und Ostflügel“ - Planungsleistungen für thermische Bauphysik sowie Bau- und Raumakustik
Stammdaten
- Auftraggeber
- Landesbetrieb Bau- und Liegenschaftsmanagement Sachsen-Anhalt (LB BLSA), Baubüro Dessau, Dessau-Roßlau
- Veröffentlicht
- 23.07.2025
- Frist (Submission)
- 02.09.2025
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 71000000 — Architektur und Ingenieurwesen
- Branche
- Bauwesen & Infrastruktur
- Geschätzter Wert
- 65.000 €
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
- KMU-geeignet
- Ja (laut Auftraggeber-Angabe)
Beschreibung
Gegenstand des Verfahrens sind Fachplanungsleistungen für den Wärmeschutz, Bau- und Raumakustik und die Erstellung eines Energiesparkonzeptes. Geplant ist die Sanierung Nord- und Ostflügel des Dienstgebäudes Amtsgericht Dessau mit folgenden Schwerpunkten: - Umsetzung Raumbedarf des Nutzers - Brandschutz - Energiesparkonzept - Statische Ertüchtigung Decken - Erneuerung technische Anlagen Für die Liegenschaft ist ein Energiesparkonzept unter Federführung des Bauphysi-kers zu erstellen. Weiterhin sind sämtliche erforderlichen Nachweise nach GEG ak-tueller Stand zu erbringen. Für vier Büro- bzw. Beratungsräume sind Schallschutzmaßnahmen zu planen. Vier Verhandlungssäle sind hinsichtlich Raumakustik zu betrachten. Für die Erstellung von Plänen ist das CAD/CAFM Pflichtenheft BLSA zu beachten. Kompletter Download unter https://blsa.sachsen-anhalt.de/service/cad-cafm-pflichtenheft.
Vertragslaufzeit
- Beginn
- 27.10.2025
- Ende
- 31.12.2033
Verfahrens-Bedingungen
- Bindefrist
- 45 Tage
Vergabe-Status
- Vergabe-Status
- Vergabeergebnis liegt uns nicht vor
Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 02.09.2025
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Halle, Halle (Saale)
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.