AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXS0Y6FYTWAQETAD/documents) · Abgerufen am 07.09.2026 13:32 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-483622-2026/

Softwaredefinierte Caching- und Content-Delivery-Plattform

Notice-ID: ted-483622-2026 · Procedure-ID: 2aa80317-1e77-457a-bed8-3ff1f21946c6

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Stammdaten

Auftraggeber
Norddeutscher Rundfunk, Hamburg
Veröffentlicht
09.07.2026
Frist (Submission)
18.08.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
72250000 — IT-Dienstleistungen
Branche
IT & Digitalisierung
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Der Norddeutsche Rundfunk (NDR) beschafft als Lead Buyer für mehrere Rundfunkanstalten eine softwaredefinierte Caching- und Content-Delivery-Plattform für den hochverfügbaren Multi-CDN- und Hybrid-CDN-Betrieb. Die Beschaffung umfasst die Bereitstellung einer integrierten Plattform einschließlich Caching-, Routing-, Sicherheits-, Monitoring- und Managementfunktionen sowie Migrations-, Support-, Wartungs- und optionalen Managed Services. Die Lösung dient der Auslieferung von Live- und Video-on-Demand-Inhalten innerhalb der bestehenden ARD-Streaminginfrastruktur.

Vertragslaufzeit

Periode
24 Monate
Verlängerungsoption
bis zu 2× verlängerbar

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer bei der Finanzbehörde Hamburg, Hamburg

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).