AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 26.07.2026 18:45 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-484077-2026/

Rasterkraftmikroskop

Notice-ID: ted-484077-2026 · Procedure-ID: e2fede31-0508-48bb-831d-fe8c03e2987c

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Stammdaten

Auftraggeber
Freistaat Bayern, vertreten durch die Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg, Erlangen
Veröffentlicht
13.07.2026
Frist (Submission)
13.08.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
38514200 — Labor-, optische und Präzisionsgeräte
Branche
Gesundheitswesen & Medizintechnik
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Beschaffung eines Rasterkraftmikroskop für den Lehrstuhl für Physikalische Chemie II der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg Das AFM-SECM wird das zentrale Instrument der Arbeitsgruppe unter der Leitung von Prof. Dr. Siow Woon Ng sein, das am Lehrstuhl für Physikalische Chemie II eingerichtet und am Fachbereich Chemie und Pharmazie der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg (FAU) angesiedelt sein wird. Das Gerät wird in laufenden und zukünftigen Projekten der Arbeitsgruppe sowie für geplante Initiativen in enger Zusammenarbeit mit Arbeitsgruppen aus den Bereichen Chemie, Physik, Materialwissenschaften und Ingenieurwesen an der FAU eingesetzt werden.

Lose

2 Lose (max. 2 pro Bieter).

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
32 Tage

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Verfahren laufend

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Regierung von Mittelfranken - Vergabekammer Nordbayern, Ansbach

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).