AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Neubau Berliner Schule, Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen
Stammdaten
- Auftraggeber
- Landkreis Waldeck-Frankenberg, Korbach
- Veröffentlicht
- 09.08.2024
- Frist (Submission)
- 12.09.2024
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 45330000 — Bauleistungen
- Branche
- Bauwesen & Infrastruktur
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
Beschreibung
Die Trinkwasserversorgungsleitung wird im Heizungsraum in das Gebäude geführt. Hier befindet sich auch der Hausanschluss mit den zugehörigen Sicherheitseinrichtungen. Die Trinkwasserleitung ist im Außenbereich an die alte Zuleitung im Erdreich angeschlossen. Die installierte Leckageschutzeinrichtung dient zur Verriegelung der Wasserversorgung bei übermäßiger Zapfleistung in einem definiertem Zeitraum. Bei der Inbetriebnahme wurden hier, in Abstimmung mit dem Landkreis, folgende Parameter verwendet: - Alarmgrenze für Volumenleckage: 1.000 Liter - Alarmgrenze für Zeitleckage: 60 Minuten In der Hauptleitung wird zudem ein rückspülbarer Filter installiert. Dieser ist einmal jährlich zu reinigen. Nach der Filteranlage wird zum Schutz vor Verkalkung eine Enthärtungsanlage installiert. Die Enthärtung des Wassers ist gerade beim Einsatz von Durchlauferhitzern erforderlich, um einer Verkalkung in den Geräten entgegenzuwirken. Die abgehende Wasserhärte wird auf 6°dH eingestellt. Sowohl die Enthärtung, als auch der Leckageschutz geben eine Störmeldung an die übergeordnete Gebäudeleittechnik (Gewerk Elektro) raus. Im Gebäude sind zwei Außenwandtresore (frostsichere Zapfstelle und 230 Volt Spannungsversorgung) installiert. Diese werden mit Regenwasser über eine eigene Rohrleitung versorgt, um hygienischen Problemen durch stehendes Wasser entgegenzuwirken. Die Zapfstellen und WC - Anlagen wurden an den Endpunkten mit elektronisch auslösenden Armaturen versehen. Diese lösen ohne Berührung aus und schalten nach einer definierbaren Nachspülzeit ab. Zudem dienen diese Armaturen der Hygienspülung und lösen den Spülzyklus spätestens alles 72 Stunden nach dem letzten Zapfvorgang aus. Die Einstellung der Armaturen erfolgt über eine Smartphone App (PW:1234). Einstellwerte bei Inbetriebnahme: - Nachspülzeit: 5 Sekunden - Hygienespülung: alle 72 Stunden Die Duschen im Untergeschoss sind mit einer batteriebetriebenen Armatur ausgestattet und spülen ebenfalls nach den vorgenannten Einstellwerten automatisch. Hier ist zu beachten, dass hierdurch der Duschbereich in regelmäßigen Abständen mit Wasser gespült wird. Die Batterien haben bei einer durchschnittlichen Betriebsweise eine Lebensdauer von einem Jahr. Aufgrund der geringen Nutzung sind hier längere Betriebszeiten zu erwarten, jedoch sollten die Armaturen nach einem Jahr regelmäßig via Bluetooth kontrolliert werden. Die Zeiten der Armaturen können nach Betreiberwunsch umgestellt werden, jedoch sollte mindestens alle 72 Stunden gespült werden, um den Anforderungen der Trinkwasserverordnung gerecht zu werden und keine hygienischen Probleme zu bekommen. Die Teeküchen sind mit 11-13 kW Untertisch-Durchlauferhitzern ausgestattet. In den Putzmittelräumen sind 13 kW Übertischgeräte installiert und die Duschen im Untergeschoss sind an einen 24 kW Durchlauferhitzer angeschlossen. Aufgrund der hohen elektrischen Anschlussleistung wurde elektroseitig eine Gleichzeitigkeit hinterlegt. Diese hat zur Folge, dass bei einer Leistungsüberschreitung einzelne Durchlauferhitzer kurzzeitig verriegelt werden. Die Waschtische mit Warmwasserbedarf sind mit 4,4 kW Durchlauferhitzern unter den Waschtischen ausgestattet. Die elekronischen Armaturen sollten einmal im Jahr mit der Smartphone App ausgelesen werden, um die Parameter zu prüfen.
Vertragslaufzeit
- Beginn
- 10.02.2025
- Ende
- 11.02.2026
Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 12.09.2024
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt, Darmstadt
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.