AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://bieterzugang.deutsche-evergabe.de/evergabe.bieter/api/external/deeplink/subproject/8f474924-836f-4795-88d9-49c4d8a0fa4e) · Abgerufen am 15.08.2026 09:31 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-484593-2024/

Einrichten und räumen der zur Bauausführung notwendigen Baustelleneinrichtungen

Notice-ID: ted-484593-2024 · Procedure-ID: 308354a5-3a9c-4841-ac1d-a73df616e4dd

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Stammdaten

Auftraggeber
Landkreis Neustadt a.d.Waldnaab, Neustadt a. d. Waldnaab
Veröffentlicht
09.08.2024
Frist (Submission)
09.09.2024
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
45113000 — Bauleistungen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Geschätzter Wert
172.300 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Der Landkreis Neustadt a.d.Waldnaab beabsichtigt im Rahmen des Neubaus des Hallenbades auf dem Areal unter dem Gymnasium in 92660 Neustadt a.d.Waldnaab an der Bildstraße, die Leistungen für die zur Umsetzung der Arbeiten erforderliche Baustelleneinrichtungen zu vergeben. Das zu bebauende Areal besteht aus 1 Flurstück und umfasst im Wesentlichen eine Waldfläche. Der verfügbare Anteil des Grundstücks beläuft sich auf rund 4.000m². Detaillierte Angaben zum Leistungsumfang sind der Leistungsbeschreibung / dem Leistungsverzeichnis sowie den weiteren Vergabeunterlagen zu entnehmen.

Vertragslaufzeit

Beginn
03.03.2025
Ende
26.02.2027

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
60 Tage

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Nordbayern mit Sitz in Mittelfranken, Ansbach

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).