AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.lmbv-einkauf.de) · Abgerufen am 10.10.2026 22:03 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-490386-2025/

Rahmenvereinbarung Agenturleistungen Unternehmenskommunikation

Notice-ID: ted-490386-2025 · Procedure-ID: 9fd0408a-6380-41ec-bfc0-04786e405e93

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Stammdaten

Auftraggeber
Lausitzer und Mitteldeutsche Bergbau-Verwaltungsgesellschaft mbH, Senftenberg
Veröffentlicht
25.07.2025
Frist (Submission)
26.08.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
79340000 — Unternehmensberatung und -dienstleistungen
Branche
Beratung & Dienstleistungen
Geschätztes Rahmen-Volumen
1.088.432 €
Rahmen-Maximum
1.306.119 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Die Abteilung Unternehmenskommunikation der Lausitzer und Mitteldeutschen Bergbau-Verwaltungsgesellschaft mbH benötigt im Jahr 2026, 2027 sowie optional für 2028 und 2029 für die öffentlichkeitswirksame Begleitung der Sanierungstätigkeiten einen kompetenten Agenturpartner für die Bereiche: * Internetbetreuung, Contentpflege und Programmierung der Websites * Grafikdesign für Broschüren-, Grafik- und sonstige Produkterstellung * Drehaufnahmen, Drohnenflugaufnahmen und Filmproduktion * Versand der Unternehmenszeitschrift an externen Verteiler * Veranstaltungsmanagement

Vertragslaufzeit

Beginn
05.01.2026
Ende
31.12.2027

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
42 Tage

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt, Bonn

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).