AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Unterhaltsreinigung der Etagen 5 und 6
Stammdaten
- Auftraggeber
- Universitätsklinikum Aachen AöR, Aachen
- Veröffentlicht
- 14.07.2026
- Frist (Submission)
- 14.08.2026
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 90911200 — Abwasser, Abfall und Umwelt
- Branche
- Facility Management & Gebäudetechnik
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
- Grüne Beschaffung
- Ja
Beschreibung
Die zur Vergabe gelangenden Unterhaltsreinigungsleistungen werden für die Uniklinik RWTH Aachen AöR, nachfolgend UKA genannt, durch ein Dienstleistungsunterneh-men erbracht. Ausgeschrieben werden die nachfolgend aufgeführten Dienstleistungen: - Unterhaltsreinigung der Etagen 5 und 6 - Zwischenreinigung und Pauschalleistung - Sonderreinigungen (nach Bedarf) - Bauschlussreinigung (nach Bedarf) Die zu reinigenden Flächen und Leistungen entnehmen Sie bitte dem Raumbuch (vgl. Anlage 1). . Ziel der Vergabe ist es, einen Dienstleistungspartner zu finden, der in der Lage ist, die qualitativen Anforderungen des UKA kombiniert mit den maximal möglichen wirtschaftlichen Effekten zu erfüllen. Die Leistungserbringung wird hierbei in Form von Service-Level-Agreement (SLA) definiert. In den SLA wird das Ergebnis bzw. der zu prüfende Leistungsinhalt konkret beschrieben. Auf Basis der SLA und eines transparent zu gestaltenden Kontrollsystems werden die Ergebnisse geprüft und bewertet. Die Abweichungen werden anhand ihrer Bedeutung gewichtet und in einem Punktesystem so er-fasst, dass gravierende Abweichungen von der vereinbarten Leistung (vereinbarte Leistung = 100%) zu einem anteiligen Rechnungsabschlag führen.
Vertragslaufzeit
- Beginn
- 01.10.2026
- Ende
- 30.09.2029
- Verlängerungsoption
- bis zu 2× verlängerbar
Verfahrens-Bedingungen
- Bindefrist
- 24 Tage
Vergabe-Status
- Vergabe-Status
- Verfahren laufend
Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 14.08.2026
- Wertung
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer Rheinland, Köln
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.