AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 18.07.2026 06:42 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-491433-2026/

Wirtschaftswegbrücke inkl. Radweg über die Ahr- OG Mayschoß / Laach

Notice-ID: ted-491433-2026 · Procedure-ID: a41191fc-d7c7-4538-99f1-8a411c7e9fde

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Stammdaten

Auftraggeber
Ortsgemeinde Mayschoß, v.d.d. Verbandsgemeinde Altenahr, Altenahr
Veröffentlicht
15.07.2026
Frist (Submission)
17.08.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
71000000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)
Grüne Beschaffung
Ja

Beschreibung

Gegenstand dieses Auftrages sind Planungsleistungen für den Neubau der St.-Anna- Brücke in der Ortsgemeinde Mayschoß. Der Leistungsumfang umfasst folgende Leistungsbilder gemäß HOAI: - Ingenieurbauwerke gemäß § 44 HOAI - Tragwerksplanung gemäß § 52 HOAI - Verkehrsanlagen gemäß § 48 HOAI Da die Ortsgemeinde zur Wiederherstellung der Brücke im Anschluss an die erste Leistungsstufe einen Förderantrag stellen muss, erfolgt die Beauftragung der Planungsleistungen stufenweise. Die Aufteilung der Leistungsstufen erfolgt wie folgt: - Leistungsstufe 1 = Leistungsphase 1-3 gemäß HOAI - Leistungsstufe 2 = Leistungsphase 4-9 gemäß HOAI Einzelheiten ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung.

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
60 Tage

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Verfahren laufend

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Rheinland-Pfalz, Mainz

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).