AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Deutschland – Dienstleistungen von Fachärzten – Ärztliche Gutachten zur Erwerbsfähigkeit
Stammdaten
- Auftraggeber
- Jobcenter Köln
- Veröffentlicht
- 16.08.2024
- Frist (Submission)
- 13.09.2024
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 85121200 — Gesundheitswesen und Sozialwesen
- Branche
- Bauwesen & Infrastruktur
- Geschätzter Wert
- 6.536.486 €
Beschreibung
Es handelt sich vorliegend um eine Rahmenvereinbarung (vgl. § 21 VgV). Jedes Gutachten ist ein Einzelauftrag innerhalb dieser Rahmenvereinbarung. Jedes (Gesamt-)Gutachten kann eine oder mehrere der im Preisblatt aufgeführten Gutachtenarten enthalten. Jede Gutachtenart wird als separates Gutachten vergütet und auf die Abnahmemenge angerechnet. Die geschätzte Abnahmemenge liegt bei jährlich bis zu 2.000 Gutachten pro Jahr. Die Höchstabnahmemenge wird auf 2.400 Gutachten pro Jahr begrenzt. Ein Anspruch auf Abnahme einer bestimmten Menge an Gutachten besteht nicht. Die Gutachten werden erbracht durch (angestellte oder niedergelassene) Fachärzt*innen mit den im Preisblatt aufgeführten (in Deutschland anerkannten) Facharzttiteln sowie jeweils durch einen Facharzt*in für Arbeitsmedizin, alternativ einen Arzt/eine Ärztin mit einer durch eine Landesärztekammer anerkannten Weiterbildung in Sozialmedizin oder eine gleichwertige Weiterbildung nach dem Recht eines anderen EU-Mitgliedsstaats. Es kann auch ein*e Fachärzt*in das Gutachten erbringen, sofern die geforderten Qualifikationen vorliegen. Die Gleichwertigkeit der Weiterbildung nach dem Recht eines anderen EU-Mitgliedstaats ist durch den/die Bieter*in im Vergabeverfahren beziehungsweise durch den/die Auftragnehmer*in in der Vertragsdurchführung nachzuweisen. Die Gutachten müssen von der Deutschen Rentenversicherung zur Prüfung der Erwerbsfähigkeit anerkannt werden. In denjenigen Fällen, in denen eine gute medizinische Datenlage eine Äußerung ohne vorherge persönliche Untersuchung erlaubt, ist ein Gutachten ohne Kund*innenkontakt "nach Aktenlage" zu erstellen. So soll auch eine Stellungnahme in den Fällen ermöglich werden, in denen lediglich eine relevante sozialmedizinische Teilaussage möglich ist oder trotz eines Auftrags noch keine "Gutachtenreife" gegeben ist. Die Möglichkeit der Begutachtung nach Aktenlage kann aber nur genutzt werden, wenn die sozialmedizinische Datenlage so verdichtet ist, dass eine gutachterliche Äußerung nach Aktenlage (teilweise trotz fehlender "Gutachtenreife") auch möglich ist. Anforderungen an die Ausstattung: Mindestens vorzuhalten sind als personelle Mindestausstattung : - 1 approbierte/-r Arzt/Ärztin und 1,5 medizinische Fachkräfte (= Arzthelfer/-in oder Krankenschwester/-pfleger) (jeweils Vollzeitäquivalenzen) - Urlaube und Krankheitsabwesenheiten bis sechs Wochen sind darin eingerechnet, andere Abwesenheiten (Bsp.: Elternzeiten) nicht. als räumliche Mindestausstattung: - ein Untersuchungsraum mit Telefon(-anschluss) mit Untersuchungsliege und Blut-druckmessgerät - in eigener Raum als Empfangsbereich ("Kundentheke" (s.o.)) mit Drucker, Kopierer und Fax (alternativ Multifunktionsgerät), PC-Arbeitsplatz (passwortgeschützt o.ä.), ab-schließbarem Schrank und Telefon(-anschluss), - Büroräume (1 für Arzt/Ärztin, 1 für medizinische Fachkräfte) mit PC-Arbeitsplatz (passwortgeschützt o.ä.) und Telefon (-anschluss), - Anbindung an ein Labor für Urin-Drogenscreening, um Standartparameter und in besonderen Fällen auch das "CDT" (Alkoholparameter) bestimmen zu lassen, - ein Wartezimmer mit (Platz für) mind. fünf Besucherstühlen sowie - eine barrierefreie Besucher*innentoilette. Diese Mindestausstattung darf auch für andere Tätigkeiten herangezogen werden, wenn die Ausführung des vorliegenden Auftrags prioritär und weiterhin unverzüglich erfolgt.
Verfahrens-Bedingungen
- Bindefrist
- 48 Tage
Vergabe-Status
- Vergabe-Status
- Vergabeergebnis liegt uns nicht vor
Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen
- Ausschreibung
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