AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 19.06.2026 03:12 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-492974-2025/

Objektplanung zur Generalsanierung der ORS Sporthalle

Notice-ID: ted-492974-2025 · Procedure-ID: ae7896da-c9f6-4cc4-8113-c31ee24ee37a

Zurück zur Vergabe

Stammdaten

Auftraggeber
Stadt Leonberg
Veröffentlicht
28.07.2025
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
71240000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Zuschlagswert
355.528 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Die Sporthalle der Ostertag-Realschule (Ostertagstraße 22/1, 71229 Leonberg) wurde gemeinsam mit der Georg-Haldenwang-Schule im Jahr 1984 als Sonderschule Leonberg errichtet. Im Jahr 2011 ist die Stadt Leonberg die grundberechtigte Eigentümerin der Sporthalle geworden und hat vom Landkreis Böblingen die Unterhaltung der Halle übernommen. Die Sporthalle der Ostertag-Realschule wird ausschließlich für Sportunterricht und Vereinssport genutzt und ist eine 3-Feld-Sporthalle mit Geräteräumen, einem Regieraum sowie weiteren Nebenräumen (Nassraumzellen, Lehrerbereich und Putzraum). In der Mitte des Riegels „Nebenräume“ ist die Lüftungszentrale mit einer MSR-Technik. Der aktuelle Zustand der Halle weist altersspezifische Mängel auf, welche die ordnungsgemäße Nutzung der Halle gefährden. Daher besteht ein dringender Handlungsbedarf. Es soll eine grundlegende Sanierung der Halle inklusive Verbesserung der Eingangssituation durchgeführt werden.

Vertragslaufzeit

Beginn
01.09.2024
Ende
31.12.2026

Vergabe-Status

Auftragnehmer (4)
COAST GbR · Hippmann Architekten BDA · Plan Forward GmbH · SCD Architekten Ingenieure GmbH

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).