AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 17.06.2026 20:59 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-494957-2025/

Ausschreibung zur Automatisierung des Zentrallabors (Los 1) und zur Automatisierung des Laborbereichs allgemeine und spezielle Hämostaseologie (Gerinnung) (Los 2)

Notice-ID: ted-494957-2025 · Procedure-ID: 5a782902-780d-4169-983c-b79e730f0455

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Stammdaten

Auftraggeber
Klinikum Passau, Passau
Veröffentlicht
25.07.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
38000000 — Labor-, optische und Präzisionsgeräte
Branche
Gesundheitswesen & Medizintechnik
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Das Beschaffungsvorhaben zur Laborautomatisierung und zur Automatisierung des Bereichs der Hämostaseologie werden unter Berücksichtigung des vergaberechtlichen Schutzes des Mittelstandes getrennt in den nachfolgend definierten Losen mit dem folgenden Leistungsumfang vergeben. Einzelnen: • Los 1: Lieferung, Implementierung und Inbetriebnahme einer Automationslösung für das Zentrallabor nebst Service- und Wartungsleistungen sowie • Los 2: Lieferung, Implementierung und Inbetriebnahme einer Automationslösung für den Bereich Hämostaseologie (Gerinnung) nebst Service- und Wartungsleistungen.

Lose

2 Teilpositionen (in der TED-Quelle als Lots gemeldet, vermutlich Sub-Positionen — Heuristik, siehe Glossar „Teilposition").

Vertragslaufzeit

Periode
8 Jahre

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern, München

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).