AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=702371) · Abgerufen am 20.08.2026 01:53 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-496387-2024/

Bewachung der Liegenschaften Flensburg und Harrislee

Notice-ID: ted-496387-2024 · Procedure-ID: 143c7508-995b-4dcc-a06e-51e6eda3996a

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Stammdaten

Auftraggeber
Kraftfahrt-Bundesamt, Flensburg
Veröffentlicht
15.08.2024
Frist (Submission)
30.09.2024
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
79710000 — Unternehmensberatung und -dienstleistungen
Branche
Beratung & Dienstleistungen
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

• Zufahrts- und Zutrittsüberwachung, Besucherweiterleitung sowie der Bewachung und Bestreifung der Gebäude. Abends und nachts Kontrollgänge / Streifengänge • Herstellen und Erhalten der Sicherheit im Objekt • Erhalten geordneter Verhältnisse im Objekt • Durchführung des Empfangs- und Telefondienstes • Überwachung des Personenverkehrs • Empfang und Weiterleitung von Kunden, Besuchern, Firmen, Handwerkern u.a. • Herstellen eines definierten Verschlusszustandes • Erstmaßnahmen bei bestimmten Vorkommnissen • Dokumentation • Überwachung des Geländes per Videoanlage • Personenkontrollen

Vertragslaufzeit

Beginn
01.12.2024
Ende
30.11.2025
Verlängerungsoption
bis zu 5× verlängerbar

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
10 Wochen

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt, Bonn

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).