AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS0YD8YTCW96RMN/documents) · Abgerufen am 29.08.2026 14:57 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-498558-2025/

177 - Rahmenvertrag Zeitschriften 2026

Notice-ID: ted-498558-2025 · Procedure-ID: 628bfeb7-265f-43cc-94c7-4a22b5ec8dae

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Stammdaten

Auftraggeber
RWTH Aachen University, Aachen
Veröffentlicht
11.07.2025
Frist (Submission)
01.09.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
22213000 — Druck- und Verlagserzeugnisse
Branche
Beratung & Dienstleistungen
Rahmen-Höchstwert
2.808.000 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Ausgeschrieben wird ein Rahmenvertrag für Agenturdienstleistungen für 457 Zeitschriftentitel. Teilweise gibt es Mehrfachabonnements zu einer Zeitschrift. Der Rahmenvertrag soll den Bezug von nicht-preisgebundenen Zeitschriften aus aller Welt (Deutschland, EU-Ausland, Nicht-EU-Ausland) in gedruckter und in elektronischer Form beinhalten. Es sind bis zu 80 Kundenprofile zu verwalten, da innerhalb des Bibliothekssystems eine Vielzahl einzelner Bestellbibliotheken zu beliefern und zu betreuen sind.

Vertragslaufzeit

Beginn
01.01.2026
Ende
31.12.2027
Verlängerungsoption
bis zu 1× verlängerbar

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
57 Tage
Bürgschaft
erforderlich

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Rheinland, Köln

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).