AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=876684) · Abgerufen am 27.10.2026 02:28 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-498877-2026/

Rahmenvereinbarung zur Herstellung des Amtsblattes der Landeshauptstadt Erfurt - Satz, Druck und Vertrieb

Notice-ID: ted-498877-2026 · Procedure-ID: 669b4641-50bf-4a15-9b8e-8eceeec06062

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Stammdaten

Auftraggeber
Landeshauptstadt Erfurt, Stadtverwaltung, Stadtkämmerei-Verdingungsstelle, Erfurt
Veröffentlicht
17.07.2026
Frist (Submission)
25.08.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
79824000 — Unternehmensberatung und -dienstleistungen
Branche
Büro & Verwaltung
Geschätztes Rahmen-Volumen
446.400 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Es wird eine Rahmenvereinbarung zur technischen Herstellung sowie zum Vertrieb des Amtsblattes der Landeshauptstadt Erfurt geschlossen. Inhalt ist der Satz/Layout des Amtsblattes, der Druck im halben Berliner Format mit einer Auflage von vorerst 20.000 Stück sowie der Vertrieb an ca. 75 Auslagestellen im gesamten Erfurter Stadtgebiet. Das Amtsblatt erscheint immer mittwochs, in der Regel vierzehntäglich. Pro Jahr sind es ca. 23 Ausgaben.

Vertragslaufzeit

Beginn
01.01.2027
Ende
31.12.2027
Verlängerungsoption
bis zu 3× verlängerbar

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
63 Tage

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Thüringer Landesverwaltungsamt, Referat 250-Vergabekammer, Vergabeangelegenheiten, Weimar

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).