AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 24.07.2026 21:42 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-500007-2026/

Objektgruppe 3: Unterhaltsreinigung und Einpflege

Notice-ID: ted-500007-2026 · Procedure-ID: 1484ca8d-1bde-4e56-9364-8df97310fcd9

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Stammdaten

Auftraggeber
Stadt Bocholt, Bocholt
Veröffentlicht
16.07.2026
Frist (Submission)
17.08.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
90911200 — Abwasser, Abfall und Umwelt
Branche
Facility Management & Gebäudetechnik
Geschätzter Wert
1.510.000 € (frühestes Los — abweichende Werte je Los siehe „Lose im Detail")
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Objektgruppe 2: Los 1 und 2: Unterhaltreinigung von Schulgebäuden / Turnhallen inkl. Einpflege Los 3: Unterhaltreinigung Verwaltungsgebäude

Lose

3 Lose (max. 3 pro Bieter).

Lose im Detail

Dieses Verfahren ist in 3 Lose unterteilt — mit unterschiedlichen Auftragswerten je Los. Maßgeblich ist jeweils das Los, das Sie bearbeiten.

Los 1 — Liegenschaften Schulgebäude Los 1 inkl. Turnhallen

Geschätzter Wert
400.000 €

Los 2 — Liegenschaften Schulgebäude Los 2 inkl. Turnhallen

Geschätzter Wert
270.000 €

Los 3 — Verwaltungsgebäude

Geschätzter Wert
840.000 €

Vertragslaufzeit

Beginn
17.10.2026
Ende
01.07.2029

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
2 Monate

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Verfahren laufend

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster, Münster

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).