AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 24.07.2026 01:15 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-501388-2026/

Bodenbelagsarbeiten - Terrassenbeläge Holz

Notice-ID: ted-501388-2026 · Procedure-ID: af96b952-0f23-4b55-8ae9-74d3ab8f4784

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Stammdaten

Auftraggeber
Stadibau GmbH Gesellschaft für den Staatsbediensteten Wohnungsbau in Bayern mbH, München
Veröffentlicht
17.07.2026
Frist (Submission)
20.08.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
45432130 — Bauleistungen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Ausführungszeitraum: 11/2026 bis 12/2026 Umfang der Leistungen: Terrassenbelag Holzdielen, Untergrund Warmdach, auf Stelzlager inkl. Unterkonstruktion, Höhe gesamt ca. 60-145 mm 130 m² Balkonbelag Holzdielen, Untergrund Betonfertigteil, auf Stelzlager inkl. Unterkonstruktion, Höhe gesamt ca. 60-145 mm 420 m² Balkonbelag Holzdielen, Untergrund Betonfertigteil, auf Stelzlager inkl. Unterkonstruktion, Höhe gesamt ca. 235-250 mm 20 m² Fassadenrinne, Gitterrost inkl. Rinnenkörper, B = ca. 155 mm, höhenverstellbar 55 m Fassadenrinne, Gitterrost (B x H) ca. 185 x 25 mm 100 m Schutzabdeckung, atmungsaktives Vlies, verlegen 570 m² Montage- und Werkstattplanung Verlegeplan Terrassenbelag

Vertragslaufzeit

Beginn
02.11.2026
Ende
31.12.2026

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
60 Tage
Bürgschaft
erforderlich

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Verfahren laufend

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Südbayern, 80538 München, München

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).