AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Beschaffung eines Gerätewagen Logistik GW-L1 für die Samtgemeinde Kirchdorf Freiwillige Feuerwehr
Stammdaten
- Auftraggeber
- Samtgemeinde Kirchdorf
- Veröffentlicht
- 31.07.2025
- Frist (Submission)
- 12.09.2025
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 34144210 — Transportmittel
- Branche
- Fahrzeuge & Fuhrpark
- Geschätzter Wert
- 240.000 € (frühestes Los — abweichende Werte je Los siehe „Lose im Detail")
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
Beschreibung
LOS 1: Fahrgestell für einen Gerätewagen Logistik GW-L1 Anzubieten ist ein Fahrgestell mit einer technischen Nutzlast von 7.500 kg, mit einem Fahrerhaus mit 3 Sitzplätzen und der Antriebsart Allradantrieb sowie einer Singelbereifung. — LOS 2: Aufbau für einen Gerätewagen Logistik GW-L1 Anzubieten ist ein Aufbau mit festen Seitenwänden, einer Tür und einem festen Dach. Es ist eine Ladehilfe mit 1.000 kg Hubkraft vorzusehen. Im Koffer sind seitlich Fächer zur Schlauchverlegung anzubringen, mit einer Heckseitigen Entnahme Hilfe. — LOS 3: Feuerwehrtechnische Beladung für einen Gerätewagen Logistik GW-L1 Anzubieten ist die Feuerwehrtechnische Beladung + Zusatzbeladung für einen Gerätewagen Logistik GW-L1 nach DIN 14555-21:2013-05
Lose
3 Lose (max. 3 pro Bieter).
Lose im Detail
Dieses Verfahren ist in 3 Lose unterteilt — mit unterschiedlichen Auftragswerten je Los. Maßgeblich ist jeweils das Los, das Sie bearbeiten.
Los 1 — Fahrgestell
- Geschätzter Wert
- 90.000 €
Los 2 — Feuerwehrtechnischer Aufbau
- Geschätzter Wert
- 145.000 €
Los 3 — Feuerwehrtechnische Beladung
- Geschätzter Wert
- 4.000 €
Vertragslaufzeit
- Beginn
- 31.12.2025
- Ende
- 31.12.2026
Verfahrens-Bedingungen
- Bindefrist
- 3 Monate
Vergabe-Status
- Vergabe-Status
- Vergabeergebnis liegt uns nicht vor
Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 12.09.2025
- Wertung
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Samtgemeinde Kirchdorf, Kirchdorf
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.