AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 26.05.2026 13:24 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-507356-2024/

Deutschland – Finanz- und Versicherungsdienstleistungen – Gebäude- und Inventarversicherung der ehemaligen VG Hillesheim

Notice-ID: ted-507356-2024 · Procedure-ID: 6f0e561d-26c8-4aeb-9dfa-d6516128e9ac

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Stammdaten

Auftraggeber
Verbandgemeinde Gerolstein
Veröffentlicht
23.08.2024
Frist (Submission)
30.08.2024
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
66000000 — Finanzdienstleistungen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur

Beschreibung

Betroffen sind davon 123 Gebäude, die im Eigentum von 11 verschiedenen Ortsgemeinden und einer Verbandsgemeinde stehen. Eine entsprechende Auflistung der Gebäude ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Mit jeder Ortsgemeinde bzw. der Verbandsgemeinde wird ein separater Vertrag geschlossen, es handelt sich insoweit um eine gemeinsame Beschaffung. Auftraggeber sind folgende Ortsgemeinden/Verbandsgemeinde: OG Basberg, OG Berndorf, OG Dohm-Lammersdorf, VG Gerolstein, OG Hillesheim, OG Kerpen, OG Nohn, OG Oberbettingen, OG Oberehe-Stroheich, OG Üxheim, OG Walsdorf, OG Wiesbaum. Da noch nicht eingeschätzt werden kann, inwieweit Elementarschäden mitversichert werden sollen, wird diese Position optional angefragt, wird jedoch nicht wertungsrelevant. Jede Ortsgemeinde bzw. Verbandsgemeinde entscheidet nach Bedarf eigenständig, ob die optional angebotene Elementarschadensversicherung mit beauftragt wird. Die Versicherung läuft aktuell über eine Makler Assekuranz. Der Vertrag soll fristgerecht zum Jahresende gekündigt werden. Die Laufzeit der Versicherung soll 4 Jahre betragen und zum 01.01.2025 beginnen.

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
60 Tage

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).