AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 10.06.2026 03:55 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-507373-2025/

RV zur Gestellung eines Winterdienstfahrzeuges und Durchführung des Winterdienstes für 4 Jahre auf der AM Fulda + AM Hönebach

Notice-ID: ted-507373-2025 · Procedure-ID: 836ff5e9-8bbd-4dc0-94a1-870b64951ed9

Zurück zur Vergabe

Stammdaten

Auftraggeber
Die Autobahn GmbH des Bundes - NL Nordwest, Hannover
Veröffentlicht
01.08.2025
Frist (Submission)
05.09.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
90620000 — Abwasser, Abfall und Umwelt
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Geschätzter Wert
253.350 € (frühestes Los — abweichende Werte je Los siehe „Lose im Detail")
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

RV zur Gestellung eines Winterdienstfahrzeuges und Durchführung des Winterdienstes für 4 Jahre auf der AM Fulda + AM Hönebach, Betriebsdienst BAB

Lose

2 Lose (max. 2 pro Bieter).

Lose im Detail

Dieses Verfahren ist in 2 Lose unterteilt — mit unterschiedlichen Erfüllungsorten und Auftragswerten je Los. Maßgeblich ist jeweils das Los, das Sie bearbeiten.

Los 1 — Los 1 AM Fulda

Erfüllungsort
Fulda
Geschätzter Wert
105.200 €

Los 2 — Los 2 AM Hönebach

Erfüllungsort
Wildeck-Hönebach
Geschätzter Wert
148.150 €

Vertragslaufzeit

Beginn
01.11.2025
Ende
31.03.2029

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
55 Tage

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Bundeskartellamt - Vergabekammern des Bundes, Bonn

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).