AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
RV Überlassung von Leiharbeitnehmern Straßenbetriebsdienst im Winterdienst 2026/2027
Stammdaten
- Auftraggeber
- Die Autobahn GmbH des Bundes - NL Ost, Halle (Saale)
- Veröffentlicht
- 19.06.2026
- Frist (Submission)
- 24.07.2026
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 79620000 — Unternehmensberatung und -dienstleistungen
- Branche
- Beratung & Dienstleistungen
- Geschätztes Rahmen-Volumen
- 1.348.984 € (frühestes Los — abweichende Werte je Los siehe „Lose im Detail")
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
Beschreibung
Zur Gewährleistung der Durchführbarkeit des Winterdienstes werden im Zeitraum vom 01.11.2026 - 31.03.2027 gemäß der folgenden Übersichten in der AM Peißen Leiharbeitnehmer (m/w/d) voraussichtlich im nachfolgenden dargestellten Mengenbereich benötigt: Mindestens 0 Leiharbeitnhemer (m/w/d), höchstens 6 Leiharbeitnhemer (m/w/d) für den Straßenbetriebsdienst im Winterdienst 2026/2027. — Zur Gewährleistung der Durchführbarkeit des Winterdienstes werden im Zeitraum vom 01.11.2026 - 31.03.2027 gemäß der folgenden Übersichten in der AM Oberröblingen Leiharbeitnehmer (m/w/d) voraussichtlich im nachfolgenden dargestellten Mengenbereich benötigt: Mindestens 0 Leiharbeitnhemer (m/w/d), höchstens 2 Leiharbeitnhemer (m/w/d) für den Straßenbetriebsdienst im Winterdienst 2026/2027. — Zur Gewährleistung der Durchführbarkeit des Winterdienstes werden im Zeitraum vom 01.11.2026 - 31.03.2027 gemäß der folgenden Übersichten in der AM Börde Leiharbeitnehmer (m/w/d) voraussichtlich im nachfolgenden dargestellten Mengenbereich benötigt: Mindestens 0 Leiharbeitnhemer (m/w/d), höchstens 11 Leiharbeitnhemer (m/w/d) für den Straßenbetriebsdienst im Winterdienst 2026/2027. — Zur Gewährleistung der Durchführbarkeit des Winterdienstes werden im Zeitraum vom 01.11.2026 - 31.03.2027 gemäß der folgenden Übersichten in der AM Plötzkau Leiharbeitnehmer (m/w/d) voraussichtlich im nachfolgenden dargestellten Mengenbereich benötigt: Mindestens 0 Leiharbeitnhemer (m/w/d), höchstens 3 Leiharbeitnhemer (m/w/d) für den Straßenbetriebsdienst im Winterdienst 2026/2027. — Zur Gewährleistung der Durchführbarkeit des Winterdienstes werden im Zeitraum vom 01.11.2026 - 31.03.2027 gemäß der folgenden Übersichten in der AM Leipzig Leiharbeitnehmer (m/w/d) voraussichtlich im nachfolgenden dargestellten Mengenbereich benötigt: Mindestens 0 Leiharbeitnhemer (m/w/d), höchstens 6 Leiharbeitnhemer (m/w/d) für den Straßenbetriebsdienst im Winterdienst 2026/2027 — Zur Gewährleistung der Durchführbarkeit des Winterdienstes werden im Zeitraum vom 01.11.2026 - 31.03.2027 gemäß der folgenden Übersichten in der AM Erfurt Leiharbeitnehmer (m/w/d) voraussichtlich im nachfolgenden dargestellten Mengenbereich benötigt: Mindestens 0 Leiharbeitnhemer (m/w/d), höchstens 3 Leiharbeitnhemer (m/w/d) für den Straßenbetriebsdienst im Winterdienst 2026/2027
Lose
6 Lose (max. 6 pro Bieter).
Lose im Detail
Dieses Verfahren ist in 6 Lose unterteilt — mit unterschiedlichen Erfüllungsorten und Auftragswerten je Los. Maßgeblich ist jeweils das Los, das Sie bearbeiten.
Los 1 — Autobahnmeisterei Peißen
- Erfüllungsort
- Landsberg
- Geschätzter Wert
- 261.943 €
Los 2 — Autobahnmeisterei Oberröblingen
- Erfüllungsort
- Sangerhausen
- Geschätzter Wert
- 87.340 €
Los 3 — Autobahnmeisterei Börde
- Erfüllungsort
- Hohe Börde
- Geschätzter Wert
- 480.196 €
Los 4 — Autobahnmeisterei Plötzkau
- Erfüllungsort
- Plötzkau
- Geschätzter Wert
- 130.991 €
Los 5 — Autobahnmeisterei Leipzig
- Erfüllungsort
- Großpösna
- Geschätzter Wert
- 248.415 €
Los 6 — Autobahnmeisterei Erfurt
- Erfüllungsort
- Nesse-Apfelstädt
- Geschätzter Wert
- 140.099 €
Vertragslaufzeit
- Beginn
- 01.11.2026
- Ende
- 31.03.2027
Verfahrens-Bedingungen
- Bindefrist
- 59 Tage
Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 24.07.2026
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Bundeskartellamt - Vergabekammern des Bundes, Bonn
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.