AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
FUTURE SITE InWEST, Geilenkirchen-Lindern - Archäologische Prospektion
Stammdaten
- Auftraggeber
- NRW.URBAN, Düsseldorf
- Veröffentlicht
- 23.08.2024
- Frist (Submission)
- 24.09.2024
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 71351000 — Architektur und Ingenieurwesen
- Branche
- Bauwesen & Infrastruktur
- Geschätzter Wert
- 970.569 €
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
- KMU-geeignet
- Ja (laut Auftraggeber-Angabe)
Beschreibung
Gegenstand ist die Durchführung von archäologischen Sondage Prospektionen zur Abgrenzung vorhandener vermuteter Bodendenkmäler (VBD) und zur systematischen Untersuchung weiterer bisher noch unbekannter Vermuteter Bodendenkmäler (VBD) im Kontext der Erarbeitung des Bebauungsplans für das rd. 256 ha umfassende Plangebiet in Geilenkirchen-Lindern gemäß der Projekt- und Leistungsbeschreibung. Es wird von einer Bearbeitungszeit für die in diesem Vertrag aufgeführten Leistungen von 50 Monaten (Oktober 2024 - Dezember 2028) ausgegangen. Als Hauptleistungen sind durch den Auftragnehmer folgende generelle Leistungen mit folgenden Inhalten: - Vorbereitende Maßnahmen: Erstellung eines Prospektionskonzeptes, Beantragung der Grabungserlaubnis sowie die Geoarchäologische Untersuchung - Qualifizierte Prospektion gestaffelt nach 3 Untersuchungsabschnitten (UA) bestehend aus Vorhaltung der Grabungsausstattung, die dazugehörigen Feldarbeiten (Bagger für Sondagen inkl. archäologisches Team), die Aufarbeitung im Innendienst inkl. Bericht. - Erstellung erforderlicher Zwischenberichte und Teilnahme an regelmäßigen Jour Fixen - Weiterführende Grabung / Sachverhaltsermittlung
Vertragslaufzeit
- Beginn
- 01.11.2024
- Ende
- 31.12.2027
Verfahrens-Bedingungen
- Bindefrist
- 59 DAYS
Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 24.09.2024
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer Rheinland, Köln
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.