AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YHMMUWX/documents) · Abgerufen am 07.08.2026 14:11 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-510307-2026/

Rahmenvereinbarung Unterhaltsreinigung Liegenschaften ABK für 24 Monate

Notice-ID: ted-510307-2026 · Procedure-ID: cfd95a78-79f7-411c-901e-5778133e1701

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Stammdaten

Auftraggeber
Landeshauptstadt Kiel - Der Oberbürgermeister, Kiel
Veröffentlicht
22.07.2026
Frist (Submission)
27.08.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
90911200 — Abwasser, Abfall und Umwelt
Branche
Facility Management & Gebäudetechnik
Rahmen-Höchstwert
450.000 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Der ABK strebt eine Rahmenvereinbarung über die Gebäudereinigung der vom Abfallwirtschaftsbetrieb Kiel genutzten Gebäuden für den Zeitraum 01.12.2026 - 30.11.2028 an. Die abgegebenen Preise sind verbindlich für die gesamte Vertragslaufzeit. Für die Rahmenvereinbarung gilt der folgende Höchstwert: 450.000,00 Euro. Die Rahmenvereinbarung endet mit Erreichen des zuvor genannten Höchstwertes, spätestens jedoch am 30.11.2028.

Vertragslaufzeit

Beginn
01.12.2026
Ende
30.11.2028

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
60 Tage

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Verfahren laufend

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Schleswig-Holstein beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus, Kiel

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).