AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Planungs- und Bauüberwachungsleistung für die Generalsanierung des Hallenbades in Daaden, Los 1: Objektplanung für Gebäude und Freianlagen
Stammdaten
- Auftraggeber
- Verbandsgemeinde Daaden-Herdorf, Daaden
- Veröffentlicht
- 23.08.2024
- Frist (Submission)
- 24.09.2024
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- CPV-Code
- 71200000 — Architektur und Ingenieurwesen
- Branche
- Bauwesen & Infrastruktur
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
- KMU-geeignet
- Ja (laut Auftraggeber-Angabe)
Beschreibung
Die Verbandsgemeinde Daaden-Herdorf beabsichtigt das Hallenbad in Daaden grundlegend zu sanieren. Das Hallenbad soll energetisch saniert und für eine barrierefreie Nutzung umgebaut werden. Die Erneuerung der Haus- und Badewassertechnik ist geplant. Die Leistungen werden parallel losweise ausgeschrieben wie folgt: - Los 1: Objektplanung Gebäude und Freianlagen sowie Abbruchplanung in den Leistungsphasen 1-9 nach § 34 HOAI und § 39 HOAI, - Los 2: Technische Ausrüstung HLS-Badewasser in den Leistungsphasen 1-9 nach § 55 HOAI, - Los 3: Technische Ausrüstung Elektro in den Leistungsphasen 1-9 nach § 55 HOAI. Die erforderlichen Tragwerksplanungsleistungen sollen gesondert beschafft werden. Eine stufenweise Beauftragung ist vorgesehen. Es sollen zunächst die Leistungsphasen 1-4 und anschließend die Leistungsphasen 5-9 beauftragt werden. Die Maßnahme ist eilbedürftig; mit der Bauausführung soll 2025 begonnen werden.
Vertragslaufzeit
- Beginn
- 01.01.2025
- Ende
- 30.06.2031
Verfahrens-Bedingungen
- Bindefrist
- 60 Tage
Vergabe-Status
- Vergabe-Status
- Vergabeergebnis liegt uns nicht vor
Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 24.09.2024
- Wertung
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer Rheinland-Pfalz Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau, Mainz
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.