AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Neubau Feuerwehrhaus Flachsmeer
Stammdaten
- Auftraggeber
- Gemeinde Westoverledingen, Westoverledingen
- Veröffentlicht
- 22.07.2026
- Frist (Submission)
- 26.08.2026
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- CPV-Code
- 71000000 — Architektur und Ingenieurwesen
- Branche
- Bauwesen & Infrastruktur
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
- KMU-geeignet
- Ja (laut Auftraggeber-Angabe)
Beschreibung
Die Gemeinde Westoverledingen plant den Neubau eines Stützpunkt-Feuerwehrgebäudes im Ortsteil Flachsmeer an der Königstraße. Das Gebäude soll in eingeschossiger Bauweise errichtet werden und für 80 Personen ausgelegt sein. Es soll eine Fahrzeughalle und ein Funktionsbereich geplant werden. Die Fahrzeughalle soll vier Einstellplätze umfassen. Die Erweiterbarkeit um ein Unterstellplatz soll gegeben sein und ist planerisch sowie hinsichtlich der Gebäudekonstruktion zu beachten. Die Ortsfeuerwehr umfasst derzeit 57 Personen, die sich wie folgt gliedern: - Frauen: 9 - Männer: 48 - Jugend: 39 Der Fahrzeugpark umfasst derzeit: - TLF 8/18: 3 Sitzplätze - HLF 10: 9 Sitzplätze - MTW: 9 Sitzplätze - GW-A: 6 Sitzplätze Es sind insgesamt 36 Einstellplätze vorzuhalten. Die Umfahrung des Gebäudes für PKW und Kleintransportern muss möglich sein. Der Haupteingangsbereich zum Funktionsbereich soll eine Überdachung enthalten. Die Thematik Nachhaltigkeit in der Gebäudekonstruktion, Gebäudetechnik und Außenanlagenplanung soll Berücksichtigung finden. Durch den Architekten der Gemeinde Westoverledingen sind die HOAI-Leistungsphasen eins bis drei für die Objektplanung Gebäude bereits erbracht worden.
Vergabe-Status
- Vergabe-Status
- Verfahren laufend
Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 26.08.2026
- Wertung
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer Niedersachsen beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Digitalisierung, Lüneburg
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.